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myGully |
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10.02.10, 19:43
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#1
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Guest
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Wenn das Schreiben an Deine Mutter ging, muss Ihr erstmal bewiesen werden, dass Sie den Song bereitgestellt hat.
Da Ihr aber schon mind. 2 Personen im Haushalt seid, die beide auf den Rechner Zugriff haben, ist es unklar wer von Euch beiden nun der Schuldige ist.
Insofern sollte da nicht viel passieren. Habe vor ein paar Tagen erst wieder so etwas gelesen, dass eine Anklage fallen gelassen wurde, da die Beweislage nicht klar war.
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10.02.10, 19:55
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#2
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 7.032
Bedankt: 8.144
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Zitat:
Zitat von Prince Porn
Wenn das Schreiben an Deine Mutter ging, muss Ihr erstmal bewiesen werden, dass Sie den Song bereitgestellt hat.
Da Ihr aber schon mind. 2 Personen im Haushalt seid, die beide auf den Rechner Zugriff haben, ist es unklar wer von Euch beiden nun der Schuldige ist.
Insofern sollte da nicht viel passieren. Habe vor ein paar Tagen erst wieder so etwas gelesen, dass eine Anklage fallen gelassen wurde, da die Beweislage nicht klar war.
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Jup, da hatte ne mutter geklagt weil sie ne als besitzerin des anschluss in haftung genommen werden sollte und das gericht (glaub AG Hamburg, aber nicht sicher) gab ihr recht das es unbewiesen ist, das sie das war, da ihre familie ebenfalls zugang zum PC hatte. Also müsste die Anwaltskanzlei die sie verklagt hat beweisen muss wer es war, ansonsten kann keine strafe ausgesprochen werden...
@TE
Kannst ja mal bissel googlen und das da als argument anbringen bzw vom anwalt anbringen lassen... Denke mal das das noch nicht allzu bekannt ist und deswegen auch jeder der nen brief bkommt brav zahlt..
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10.02.10, 21:05
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#3
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Banned
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 195
Bedankt: 9
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Zitat:
Zitat von Thorasan
Jup, da hatte ne mutter geklagt weil sie ne als besitzerin des anschluss in haftung genommen werden sollte und das gericht (glaub AG Hamburg, aber nicht sicher) gab ihr recht das es unbewiesen ist, das sie das war, da ihre familie ebenfalls zugang zum PC hatte. Also müsste die Anwaltskanzlei die sie verklagt hat beweisen muss wer es war, ansonsten kann keine strafe ausgesprochen werden...
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Hier gibt es ein genau Gegenteiliges Urteil.:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Hier haftet eine Mutter für Ihren Anschluß unabhängig wer es in der Familie war.
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10.02.10, 21:15
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2009
Ort: irgendwo in Unterfranken
Beiträge: 159
Bedankt: 189
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derjenige, auf den der anschluss eingetragen is, haftet dafür was mit seinem anschluss passiert...
viel dagegen klagen kann man nich....
egal wers war am schluss haftet der inhaber....
des heisst wenn du bei nem kumpel, sagen wir ma auf ner lan-party, was über en P2P-Netzwerk geladen hast, is derjenige, dem der anschluss gehört schuld...
denen is des auf gut deutsch gesagt scheissegal wer da was und wann runtergeladen hat...
also denk ich ma, dass besagte fälle glücksfälle waren, bei denen die beweislage mehr als unklar war...
__________________
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren
- Che
Du willst downloaden, weisst aber nicht wie?
guckstu hier : [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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12.02.10, 12:53
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 38
Bedankt: 15
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also was wäre jetzt die Komplettlösung?
veränderte UE abschicken?
meine Mutter war ja schon beim Anwalt, muss sie gleich ansprechen was die genau besprochen haben, poste ich gleich mal.
bin bei Telekom angemeldet, kann cih auch nciht von den verlangen das sie mir meine einloggzeiten und so schicken. Da ich es sehen kann ob es überhaupt stimmt das ich Online war?
und im schreiben steht ja nur da das ich ein P2P benutz habe!, aber ich möchte gern wissen welches? das steht net im Schreiben.
und ausserdem hab cih es aufkeinsten geloadet, auvch wenn ich P2P aufm rechner hatte.
Im schrieben steht das es die Mp3, ich glaube das fliegerlied was oben irgendwo gepostet wurde, ist was ich angeblich geloadet/geuplaodet gätte
aber ich mächte gerne ein schrieben sehen wo, Das benutze Programm, die Zeitangabe und der name der genauen datei steht.
weil ich ja nur höchstens Bilder bei frostwire geloadet habe. koennte es nicht sein das z.b die datei so hieß ( ficken,spritzen, schlucken,18yr tim toupet, fliegerlied.jpg)
und die jetzt nur das tim toupet nehmen und meinen eyyyy du Leecher.
anscheinend hat meine MOM und der Anwalt, gemeint das wir das Verneinen das wir das waren, weder ich noch meine Mom.
ist das richtig so?irgendwie macht mir das angst.
nur wenn die Telekom ihre daten abgegebn hat, und die mienen ich hätte es geuploadet
was kann man schon dagegen sagen.
Ich hab angst das obwohl ich das nicht wahr, ich es nciht beweisen kann das ich es nciht wahr. Aufgrundessen das ich Frostwire besaß,aber nur Bilder geloadet habe per frostwire.
im Schrieben stand noch drinne das ich programme wie BittTorrent oder Emule benutzt habe, ziemlich wage finde ich. wenn die doch wissen das ich angeblich geuploadet hätte dann muessten die auch wissen das ich frostwire benutze oder nciht?
wir haben keine veränderte UE abgeschickt,da mann scih ja 30 jahre dazu verflichtet nicht zu loaden, bei wiedholten male kriegt man ******* strafen etc....
und cih hab keine lust wegen etwas was cih nicht wahr 30 jahre angst zu haben wenn cih mal wirklich was downloade.
aber was kann jetzt noch schlimmsten falls passierren?
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