Stichwort "Genuine Advantage". Klar merkt der Käufer das.
Du machst dich sogar mehrfach schuldig:
1. verschwiegener Mangel am Produkt (kann nicht alle Updates herunterladen - evtl. Fehler wegen Fremdsoftware usw.)
2. vorsätzlicher Betrug
3. vorsätzlicher Verkauf von urheberrechtlich, geschützter manipulierter Software
4. Verletzung der Urheberrechte (im allgemeinen Sinne)
5. Manipulierung von Software (Erschwerung der Urheberrechtsverletzung)
6. Diebstahl der Lizens (bzw. Rechte zur Benutzung der Software)
7. Du ziehst ahnungslose Leute in die Mittäterschaft (Da dein "Kunde" auch eine urheberrechtliche Software nutzt, mit allen möglichen Gesetzesbrüchen)
8. Du vertreibst illegale Software (der Crack) (Das erschwert das ganze noch, da du ihn nicht als zusätzlich kostenlos markierst)
9. Du verletzt Urheberrechte des Crackserstellers, wenn du den Crack mit verkaufst (muss als kostenloser Zusatz markiert werden)
10. Auch wenn du ihn als kostenlosen Zusatz markierst musst du den Crackersteller fragen ob du ihn verteilen darfst - in diesen Sinne. Ansonsten ist das auch schon eine Straftat.
11. Ausnutzung von Drittanbietern für illegale Geschäfte (damit ist Ebay gemeint)
12. Computerbetrug im allgemeinen Sinne (Du verschaffst dir einen Vorteil und in gewisser Weiße den Käufer auch, da er ohne Lizenz oder Authentifizierung die Software nutzen kann)
13. Computerbetrug ist natürlich ausbaufähig
Dazu muss ich noch sagen, dass ich kein Jurist bin. Aber Juristen werden wohl mehr Gesetzesverstöße finden.
Zusätzlich können dich ja mehrere Parteien anklagen. Der Käufer, Ebay, Microsoft und der Crackersteller. Letzterer glaube ich zwar nicht, aber er könnte so auch etwas Geld zusätzlich verdienen.

Wenn du dann noch eine fremde Seriennummer verwendest kann noch ein vierter dazu kommen.
Im Endeffekt kannst du dann ganz schön lange im Knast absitzen und hast unmegen an Geld wegen Schadensersatz zu begleichen. Viel Spass dabei.
Achso - mindestens 3 mal formatieren, aber empfohlen ist 5 mal.