Zum Thread wurde ja schon ausreichend gesagt...
Zitat:
Zitat von CyberDesperado
Da du deiner Pflicht der sofortigen Abwesenheitsmeldung nicht nachgekommen bist. Ist der Arbeitgeber seiner Pflicht der Erkundigung der unentschuldigten Abwesenheit nachgekommen. Hätte er das nicht getan und Du hättest ihn bei der BG gemeldet wäre er abgemant worden. Das mit dem erzählen des Vorschusses gegenüber deiner Mutter (welche nichtmehr deine Erziehungsberechtigte ist da du ja wie du sagst Volljährig bist) ist halt doof.
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Was hat die Berufsgenossenschaft damit zutun, ob ein Arbeitnehmer auf der Arbeit erscheint oder nicht und ob der Arbeitgeber hinterher telefoniert?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage will die Berufsgenossenschaft (eine Versicherung) den Arbeitgeber abmahnen? Im SGB VII gibt es sowas nicht.