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Ungelesen 17.03.10, 19:28   #1
axion1979
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Standard US-Strafverfolger tummeln sich in sozialen Netzen

Zitat:
US-Behörden müssen EFF erklären, wie sie in sozialen Netzen ermitteln

Die US-Bürgerrechtsorganisation EFF hat zwei Dokumente veröffentlicht, die zeigen, wie US-Strafverfolger in sozialen Netzen ermitteln. Das Justizministerium etwa ermutigt Beamte, in Angeboten wie Facebook nach Verdächtigen zu suchen, ihre Kontakte zu überprüfen und ihren Aufenthaltsort herauszufinden.

US-Strafverfolger nutzen immer öfter sozialen Netze wie Facebook, um Verdächtige aufzustöbern. Dabei sind die Beamten nicht unbedingt mit ihrer echten Identität unterwegs, sondern melden sich auch unter falschem Namen an. Das geht aus mehreren internen Behördendokumenten hervor, deren Herausgabe die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) auf dem Gerichtsweg erreicht hat.

Präsentation des Justizministeriums

Das eine Dokument stammt von US-Justizministerium. Dabei handelt es sich um einen Leitfaden, der beschreibt, wie Strafverfolger soziale Netze bei der Suche nach Verdächtigen nutzen können. Darüber könnten sie beispielsweise herausfinden, mit wem ein Verdächtiger kommuniziere, heißt es in dem DOJ-Leitfaden. So ließen sich persönliche Verbindungen ableiten und auf Motive schließen, Alibis überprüfen oder der Aufenthaltsort einer Person ermitteln. Es folgen Hinweise, welche Art von Informationen die Beamten in Angeboten wie Facebook, Twitter oder Myspace finden.

Die Präsentation legt den Strafverfolgern nahe, unter falschem Namen bei den Plattformen aufzutreten. So könnten sie mit Gesuchten in Kontakt treten und beispielsweise an Informationen kommen, die nicht für jeden Nutzer zugänglich seien.

Anleitung der Steuerbehörde

Das zweite Dokument stammt von der US-Steuerbehörde, dem Internal Revenue Service (IRS). Es ist eine Anleitung, wie die Finanzbeamten im Netz Hinweise auf Steuervergehen finden können. Die Beamten lernen in mehreren Lektionen, Suchmaschinen zu bedienen, Webseitenbetreiber über Whois-Abfragen zu ermitteln, eine Website zu speichern oder nach alten Versionen einer Seite im Internet-Archiv Archive.org zu suchen. Es fehlt auch nicht der Hinweis, dass die Beamten bei der Onlinerecherche vorsichtig sein sollen: Webseitenbetreiber könnten ihnen auf die Schliche kommen, wenn sie die übertragene IP-Adresse als zum IRS gehörig entlarven.

Anders als das DOJ, das offensichtlich in Kauf nimmt, dass Strafverfolger mit einer falschen Identität auftreten, verbietet die Steuerbehörde ihren Mitarbeitern das streng. Diese dürfen nur auf öffentlich zugänglichen Websites, die keine Zugangsbeschränkung wie eine Registrierung haben, recherchieren. "Sie dürfen keine Informationen auf Websites sammeln, wenn Sie sich mit einer fiktiven Identität registrieren", heißt es in der Einleitung zu dem Kurs.

Erst der Anfang

Die beiden Dokumente sind die ersten, die die EFF erhalten hat. Sie erwartet jedoch, dass in den kommenden Monaten weitere Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste Dokumente übergeben, aus denen hervorgeht, wie sie soziale Netze für Ermittlungen nutzen. Diese will die EFF ebenfalls auf ihrer Seite veröffentlichen.

Die EFF hatte im vergangenen Jahr von einer Reihe von Regierungsbehörden verlangt, dass sie erklären, wie sie sozialen Netze für Ermittlungen nutzen. Nachdem mehrere der Behörden keine Auskunft geben wollten, hatten die Bürgerrechtler im Dezember 2009 unter Berufung auf den Freedom of Information Act auf die Offenlegung von Richtlinien zum Umgang mit sozialen Netzen geklagt. Einige Behörden, darunter der United States Marshals Service und das Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives, gaben an, keine schriftlich fixierten Richtlinien zu haben.
Quelle: Golem
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Ich bin nicht der, der ich sein werde. Zunächst bin ich es nicht, weil Zeit mich davon trennt. Ferner weil das, was ich bin, nicht Grund dessen ist, was ich sein werde. Schließlich weil ich überhaupt kein aktuell Existierendes genau das bestimmen kann, was ich sein werde (sonst wäre ich nicht interessiert, dieser oder jener zu sein), bin ich derjenige, der ich sein werde, nach dem Modus, es nicht zu sein.
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