Wenn beide unterschrieben haben, geht das Mietverhältnis auf den Überlebenden über. Die Erben KÖNNEN in das Mietverhältnis eintreten, wenn sie ebenfalls im Mietobjekt gewohnt haben.
Macht anders ja auch keinen Sinn; wer will den schon als Erbe eine zweite Wohnung am Hals haben.
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Alle Angaben ohne Gewehr
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