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myGully |
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16.11.13, 17:04
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#1
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Mitglied
Registriert seit: Mar 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 298
Bedankt: 92
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Wurde geblitzt
Hallo,
hab mal ne frage, ich bin 19 und hab noch ein halbes Jahr Probezeit und wurde auf der Autobahn mit 23 kmh zu schnell geblitzt. Da mein Opa aber der Fahrzeughalter ist kam da heute ein Brief. Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.
Wie läuft das jetzt ab? Mein Opa ist krank und liegt derzeit im Krankenhaus, also kann dieser nicht zu einer Anhörung kommen. Wenn ich jetzt den Beigelegten Fragebogen ausfülle und die Schuld zugebe, ist die Sache dann geregelt? Oder kommt dann die Polizei und gleicht das Foto ab?
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Wenn du einsam bist rufe nur nach mir 
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16.11.13, 17:21
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 18
Bedankt: 11
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du kannst gleich ausfüllen, dass du gefahren bist und die schuld auf dich nehmen.
du weisst aber auch, dass du damit nen freifahrschein zur nachschulung und co buchst?
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16.11.13, 17:48
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#3
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.100
Bedankt: 772
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bezahl einfach damit ist die sache gegessen.
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My intelligence is money, My skin is the streets of New York, My arms and legs are its fucked up bridges
The subways are the worms that come through my corpse
Liberty, my bitch, fucking everyone
They cut my two middle fingers down but my dick is still standing
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22.11.13, 19:43
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#4
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Banned
Registriert seit: Nov 2013
Ort: Auf der Wiesn
Beiträge: 43
Bedankt: 8
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Zitat:
Zitat von witch025
du weisst aber auch, dass du damit nen freifahrschein zur nachschulung und co buchst?
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Bekommt man nicht eine Deadline gesetzt, bis zu der das Aufbauseminar absolviert sein muss, weil ansonsten dann erst der Führerschein eingezogen wird? Ein Freund von mir ist gerade in der selben Situation, allerdings war der noch etwas schneller. Laut seiner eigenen Aussage musste er ein Ordnungsgeld zahlen und binnen drei Monaten das Aufbauseminar absolvieren. Letzteres hat er wohl noch nicht gemacht, er darf aber momentan weiter fahren.
Wie gesagt, alles laut seiner eigenen Aussage.
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16.11.13, 18:02
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#5
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Nighthawk
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 1.553
Bedankt: 1.432
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Pah, selbst schuld! Und dann noch in der Probezeit! Ich weiß, ich rase auch gerne mal! Aber zu meiner Probezeit hab ich mir sowas nicht geleistet.
Auslöffeln!
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Where Is My Mind¿
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16.11.13, 18:22
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#6
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Mitglied
Registriert seit: Mar 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 298
Bedankt: 92
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Ich weiß es selber das ich einen Fehler gemacht habe, was das allerdings mit "rasen" zu tun hat kann ich nicht verstehen, ich dachte eben ich sei in einer 120 kmh zone.
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Wenn du einsam bist rufe nur nach mir 
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16.11.13, 19:03
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#7
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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War das nur einen Anhörungs-Fragebogen oder liegt da gleichzeitig auch ein Zahlschein bei?
Wenn der Zahlschein dabei ist, dann zahl es sofort, ohne irgendwelche Angaben zu machen, damit es schnell aus der Welt geschafft wird, anderenfalls wird es für die Behörden viel interessanter, dich in den Mühlen der Behörden, zu mahlen. Du weißt ja, bist in der Probezeit, das kann einiges nach sich ziehen.
Soll keine Vorwurf sein, aber gerade Fahranfänger sollten sich wirklich genau an die Verkehrsregeln halten, sonst wird es derbe teuer und der Lappen kann schnell abgenommen werden.
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17.11.13, 11:06
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 648
Bedankt: 326
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23 KMH Auserorst führt zu garnichts. Bin selbst mit 130 bei erlaubten 100 geblitzt worden....25 Euro zahlen und dann hat es sich. Wär das in der Stadt gewesen müsstest du zur Nachschulung. Aber so? Einfach zahlen und in zukunft bischen besser auf den Verkehr achten. Ist ja nicht so das die weißen Schilder mit schwarzer Schrift und roten Kreis leicht zu übersehen sind.
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25.11.13, 19:59
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#9
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Banned
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 2.122
Bedankt: 1.162
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Zitat:
Zitat von Odatas
23 KMH Auserorst führt zu garnichts. Bin selbst mit 130 bei erlaubten 100 geblitzt worden....25 Euro zahlen und dann hat es sich. Wär das in der Stadt gewesen müsstest du zur Nachschulung. Aber so? Einfach zahlen und in zukunft bischen besser auf den Verkehr achten. Ist ja nicht so das die weißen Schilder mit schwarzer Schrift und roten Kreis leicht zu übersehen sind.
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23kmh (inkl toleranzabzug) = 1 punkt , bedeutet in der probezeitverlängerung um weitere 2 jahre.
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17.11.13, 11:18
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#10
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Profi
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 1.858
Bedankt: 711
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Wenn es 23 km/h NACH abzügen sind, dann führt das für ihn dazu, das er seinen Führerschein los ist und den nur dann wiederkriegt wenn er innerhalb von 3 Monate an einem Aufbauseminar teilnimmt. Die kosten hierfür liegen je nach Fahrschule und Bundesland zwischen 200 und 350 Euro. Dazu kommt dann noch das Bußgeld. Wenn es 23 km/h zu schnell waren und da noch die 3 km/h bzw, 3% abgezogen werden, ist das ganze halb so wild, dann kostet es 35 Euro und fertig.
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17.11.13, 12:03
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#11
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Wenn der Zahlschein dabei ist, dann zahl es sofort, ohne irgendwelche Angaben zu machen, damit es schnell aus der Welt geschafft wird,
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Damit bekommt Opi einen Punkt!
Zitat:
23 KMH Auserorst führt zu garnichts.
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Quatsch! 23 km/h außerorts zu schnell, nach Abzug der Toleranz, bringt 1 Punkt und 70 Euro Strafe zuzügl. Verwaltungsgebühr.
Bist du Wiederholungstäter bekommst du 50 % Aufschlag, also 105 Euro Strafe, zuzügl. Verwaltungsgebühr und 1 Punkt.
Zitat:
Wenn es 23 km/h NACH abzügen sind, dann führt das für ihn dazu, das er seinen Führerschein los ist und den nur dann wiederkriegt wenn er innerhalb von 3 Monate an einem Aufbauseminar teilnimmt.
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Naja! seinen Führerschein ist er nicht gleich los, aber:
Probezeitverlängerung um 2 auf 4 Jahre und Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Die Aufforderung dazu kommt nicht mit dem Bußgeldbescheid, sondern Wochen bis Monate danach - also schon mal anfangen zu sparen.
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17.11.13, 12:48
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#12
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Zitat:
Zitat von Fietze
Damit bekommt Opi einen Punkt!
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Er kann es seinem Opa doch sagen, das er etwas schneller gefahren ist und er die Geldstrafe bezahlen wird. Ich denke, Opa wird Ihm da sicher helfen können und den Punkt auf sich nehmen, wenn man Ihn nicht verärgert.
Der TE sollte diesen Problem besser mit dem Opa abklären, als mit uns. Nur Opa kann Ihn retten, wir nicht.
Das könnte für den TE auch etwas Interessant sein.
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17.11.13, 12:58
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#13
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Banned
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 344
Bedankt: 200
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Zitat:
23 KMH Auserorst führt zu garnichts.
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ähm...doch...zumindest zu einem punkt, welcher in der probezeit zur nachschulung führt.
und dabei ist es hier hupe, ob innerorts oder außerorts
Zitat:
Bin selbst mit 130 bei erlaubten 100 geblitzt worden....25 Euro zahlen und dann hat es sich.
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.
wenn es wirklich 30 mehr wären, wärst du mit 25€ sicherlich nicht davon gekommen, also erzähl hier keine märchen.
Zitat:
Wär das in der Stadt gewesen müsstest du zur Nachschulung. Aber so?
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in meinem ersten jahr, es ist schon laaaaange her, wurde ich außerorts auch mit 23 mehr geblitzt.
ende vom lied war eine nachschulung und probezeitverlängerung.
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17.11.13, 13:01
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#14
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Er kann es seinem Opa doch sagen, das er etwas schneller gefahren ist und er die Geldstrafe bezahlen wird.
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War ja auch nur eine Feststellung meinerseits!
Und sicher wenn der Zahlschein dabei war und die Sache wird bezahlt, ist sie aus der Welt!
Dann braucht man auch keinen Anhörungsbogen ausfüllen. Glaube bis auf die perönlichen Daten, war doch so?
War es aber nur der Anhörungsbogen, weil der Behörde beim Abgleichen der Daten des Halters mit dem gemachten Lichtbild aufgefallen ist, dass Halter und Fahrzeugführer nicht identisch sein können, kann Opi die Sache nicht mehr auf sich nehmen.
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17.11.13, 15:17
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#15
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Leider GEIL!!!
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 466
Bedankt: 214
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Also als ich in der Probezeit war wurde ich auch mit mehr als 21km/h drüber erwischt.
So bin ich aus der Sache rausgekommen. (ein befreundeter Anwalt hat mir dazu geraten)
Du nimmst den Anhörungsbogen auf dem dein Opa Stellung zu nehmen soll und fängst an ihn auszufüllen, aber nicht auf den dafür vorgesehenen Linien sondern oben oder unten drunter, so als wenn du zu doof wärst das Ding richtig auszufüllen. Schreib im Namen deines Opas, mach also keine Angaben über deine Person. Schreib sowas wie 'das von ihnen geblitzte Fahrzeugt gehört mir und ich besitze es schon seit' dann brichst du den Satz mitten drin ab!
So da dies eine Ordnungswidrigkeit ist beträgt die Verjährzeit 3 Monate. Da du drauf antwortest wird sie auf 6 Monate hochgestuft (das ist das Maximum).
Da der Bogen falsch ausgefüllt wurde kann die Polizei nichts mehr mit anfangen.
Du bist 19 also gehe ich davon aus, dass du noch bei deinen Eltern wohnst oder?
Die Polizei kann jetzt nur noch bei dir vorbei schauen und nach dir suchen, denn anhand des Bildes wissen sie, dass nicht dein Opa gefahren ist. Öffne deine Haustür einfach 6 Monate nicht sondern lass sie von deinen Eltern öffnen und dich verleugnen falls die Polizei nach dir fragt. Außerdem solltest du die Hintertür als Eingangstür für die Zeit benutzen. Nach den 6 Monaten bist du ohne alles raus.
Hört sich dramatischer an als es ist.
Bei mir war die Polizei nur ein mal da, sie hatten das Foto dabei und haben meine Mutter nach mir gefragt. Sie hat gesagt ich wäre nicht da. Die Beamten meinten ich solle mich doch bitte auf dem Revier melden oder ihre Kollegen müssten in unregelmäßigen Abständen bei mir vorbei schauen. Das war der einzige Besuch den ich in den 6 Monaten von denen hatte.
War nach 6 Monaten fein raus, hab mich nicht großartig versteckt, nur geschaut dass nicht irgendein besetztes Auto vor meinem Haus steht.
Hab nichts bezahlt, keine Nachschulung gemacht und auch nie mehr was von denen gehört.
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Hab ich gesagt machst du so? Hab ich gesagt mach so!
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25.11.13, 19:22
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#16
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Ja, ich war es...
Registriert seit: Jul 2010
Ort: Franken
Beiträge: 92
Bedankt: 847
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Zitat:
Zitat von doc_bg
Du bist 19 also gehe ich davon aus, dass du noch bei deinen Eltern wohnst oder?
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Davon wird also bei einen 19 jährigen inzwischen ausgegangen? 
Das mit dem vor der Polizei verstecken funktioniert wohl nur wenn du in einer größeren Stadt wohnst. Am Land geht das mal garnicht
Wenn nur was zu zahlen ist dann mach es so schnell wie möglich.
Falls noch nachschulung auf dich zu kommen sollte dann ist das zwar kacke, aber da musst du durch.
Und du solltest dir in der restlichen Probezeit nichts mehr erlauben
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Schuld ist immer schlitzauf.
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25.11.13, 19:49
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#17
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Banned
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 1.214
Bedankt: 751
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Die von mir unten genannte Seite sollte dich gut genug informieren, falls du kein eigenes Fahrschulbuch besitzt in Bezug auf den Theorie-Unterricht.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
1. Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.
Als A-Verstöße gelten:
...- zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (Pkw, Motorrad)
...
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25.11.13, 20:00
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#18
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Leider GEIL!!!
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 466
Bedankt: 214
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Zitat:
Zitat von schlitzauf
Davon wird also bei einen 19 jährigen inzwischen ausgegangen? 
Das mit dem vor der Polizei verstecken funktioniert wohl nur wenn du in einer größeren Stadt wohnst. Am Land geht das mal garnicht 
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Naja heutzutage studieren die meisten Leute von daher ja!
öhm nö würde ich nicht sagen, ich habe damals aufm Dorf (800 Einwohner) gelebt.. die nächste Polizeistation war in der Stadt (35.000 Einwohner)
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Hab ich gesagt machst du so? Hab ich gesagt mach so!
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25.11.13, 22:27
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 532
Bedankt: 965
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Hallo Speedy Tom,
1.) Deinem Opa steht ein Aussageverweigerungsrecht zu. Wenn dein Opa eisern schweigt, müssen die Leute der Verfolgungsbehörde sich auf den Weg machen, um dich zu ermitteln. In der Regel kommen die nur 1x, jedenfalls ist das in meiner Stadt so (liegt in NRW)....außer du bist ein Intensivtäter, dann ist es eine besondere Herausforderung für Sie, quasi dich zu "Erlegen".
Ich hoffe, dass du nicht mit deinem Opa zusammen unter einem Dach lebst, denn dann mußt du besonders vorsichtig sein.
2.) Auf den Anhörungsbogen braucht dein Opa nicht zu reagieren. Anschauen-zur Seite legen und vergessen.
3.) Die Verjährungsfrist verlängert sich nur von 3 auf 6 Monate, wenn die Verfolgungsbehörde, schriftlich, auf einem Laufzettel vermerkt hat, wann sie deinem Opa den Anhörungsbogen zugesandt hat. Hierzu reicht, nach BGH ein handschriftlicher Vermerk. Die Auskunft darüber, erhälst du nur über einen RA.
4.) Du hast eine sehr gute Chance, heil aus dieser Nummer heraus zu kommen
5.) Wie du siehst, liegt es in der Hand deines Opas, dir bei zu stehen. Zuletzt bleibt noch die Frage: Was kann deinem Opa schlimmstenfalls passieren? Nicht sehr viel: Es kann ihm von der Straßenverkehrsbehörde ein Fahrtenbuch auferlegt werden (in der Regel 1 Jahr). In meiner Stadt werden regelmäßig Fahrtenbücher auferlegt ,bei eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h und mehr, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist. Aber das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
6.) Glaube mir, es funktioniert. Wenn dein Opa nicht sehr bewandert in diesen rechtlichen Dingen ist, sollte er einen RA einschalten.
Zu mir hat mal ein Rechtsanwalt gesagt: Schweigen ist erste Bürgerpflicht und dann RA einschalten.
In diesem Sinne viel Glück
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28.11.13, 14:49
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#20
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Erfahrener Newbie
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Beiträge: 147
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