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Wurde geblitzt
Hallo,
hab mal ne frage, ich bin 19 und hab noch ein halbes Jahr Probezeit und wurde auf der Autobahn mit 23 kmh zu schnell geblitzt. Da mein Opa aber der Fahrzeughalter ist kam da heute ein Brief. Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Wie läuft das jetzt ab? Mein Opa ist krank und liegt derzeit im Krankenhaus, also kann dieser nicht zu einer Anhörung kommen. Wenn ich jetzt den Beigelegten Fragebogen ausfülle und die Schuld zugebe, ist die Sache dann geregelt? Oder kommt dann die Polizei und gleicht das Foto ab? |
du kannst gleich ausfüllen, dass du gefahren bist und die schuld auf dich nehmen.
du weisst aber auch, dass du damit nen freifahrschein zur nachschulung und co buchst? |
bezahl einfach damit ist die sache gegessen.
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Pah, selbst schuld! Und dann noch in der Probezeit! Ich weiß, ich rase auch gerne mal! Aber zu meiner Probezeit hab ich mir sowas nicht geleistet.
Auslöffeln! |
Ich weiß es selber das ich einen Fehler gemacht habe, was das allerdings mit "rasen" zu tun hat kann ich nicht verstehen, ich dachte eben ich sei in einer 120 kmh zone.
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War das nur einen Anhörungs-Fragebogen oder liegt da gleichzeitig auch ein Zahlschein bei?
Wenn der Zahlschein dabei ist, dann zahl es sofort, ohne irgendwelche Angaben zu machen, damit es schnell aus der Welt geschafft wird, anderenfalls wird es für die Behörden viel interessanter, dich in den Mühlen der Behörden, zu mahlen. Du weißt ja, bist in der Probezeit, das kann einiges nach sich ziehen. Soll keine Vorwurf sein, aber gerade Fahranfänger sollten sich wirklich genau an die Verkehrsregeln halten, sonst wird es derbe teuer und der Lappen kann schnell abgenommen werden. |
23 KMH Auserorst führt zu garnichts. Bin selbst mit 130 bei erlaubten 100 geblitzt worden....25 Euro zahlen und dann hat es sich. Wär das in der Stadt gewesen müsstest du zur Nachschulung. Aber so? Einfach zahlen und in zukunft bischen besser auf den Verkehr achten. Ist ja nicht so das die weißen Schilder mit schwarzer Schrift und roten Kreis leicht zu übersehen sind.
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Wenn es 23 km/h NACH abzügen sind, dann führt das für ihn dazu, das er seinen Führerschein los ist und den nur dann wiederkriegt wenn er innerhalb von 3 Monate an einem Aufbauseminar teilnimmt. Die kosten hierfür liegen je nach Fahrschule und Bundesland zwischen 200 und 350 Euro. Dazu kommt dann noch das Bußgeld. Wenn es 23 km/h zu schnell waren und da noch die 3 km/h bzw, 3% abgezogen werden, ist das ganze halb so wild, dann kostet es 35 Euro und fertig.
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Bist du Wiederholungstäter bekommst du 50 % Aufschlag, also 105 Euro Strafe, zuzügl. Verwaltungsgebühr und 1 Punkt. Zitat:
Probezeitverlängerung um 2 auf 4 Jahre und Teilnahme an einem Aufbauseminar. Die Aufforderung dazu kommt nicht mit dem Bußgeldbescheid, sondern Wochen bis Monate danach - also schon mal anfangen zu sparen. |
Zitat:
Der TE sollte diesen Problem besser mit dem Opa abklären, als mit uns. Nur Opa kann Ihn retten, wir nicht. Das könnte für den TE auch etwas Interessant sein. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] |
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und dabei ist es hier hupe, ob innerorts oder außerorts Zitat:
wenn es wirklich 30 mehr wären, wärst du mit 25€ sicherlich nicht davon gekommen, also erzähl hier keine märchen. Zitat:
ende vom lied war eine nachschulung und probezeitverlängerung. |
Zitat:
Und sicher wenn der Zahlschein dabei war und die Sache wird bezahlt, ist sie aus der Welt! Dann braucht man auch keinen Anhörungsbogen ausfüllen. Glaube bis auf die perönlichen Daten, war doch so? War es aber nur der Anhörungsbogen, weil der Behörde beim Abgleichen der Daten des Halters mit dem gemachten Lichtbild aufgefallen ist, dass Halter und Fahrzeugführer nicht identisch sein können, kann Opi die Sache nicht mehr auf sich nehmen. |
Also als ich in der Probezeit war wurde ich auch mit mehr als 21km/h drüber erwischt.
So bin ich aus der Sache rausgekommen. (ein befreundeter Anwalt hat mir dazu geraten) Du nimmst den Anhörungsbogen auf dem dein Opa Stellung zu nehmen soll und fängst an ihn auszufüllen, aber nicht auf den dafür vorgesehenen Linien sondern oben oder unten drunter, so als wenn du zu doof wärst das Ding richtig auszufüllen. Schreib im Namen deines Opas, mach also keine Angaben über deine Person. Schreib sowas wie 'das von ihnen geblitzte Fahrzeugt gehört mir und ich besitze es schon seit' dann brichst du den Satz mitten drin ab! So da dies eine Ordnungswidrigkeit ist beträgt die Verjährzeit 3 Monate. Da du drauf antwortest wird sie auf 6 Monate hochgestuft (das ist das Maximum). Da der Bogen falsch ausgefüllt wurde kann die Polizei nichts mehr mit anfangen. Du bist 19 also gehe ich davon aus, dass du noch bei deinen Eltern wohnst oder? Die Polizei kann jetzt nur noch bei dir vorbei schauen und nach dir suchen, denn anhand des Bildes wissen sie, dass nicht dein Opa gefahren ist. Öffne deine Haustür einfach 6 Monate nicht sondern lass sie von deinen Eltern öffnen und dich verleugnen falls die Polizei nach dir fragt. Außerdem solltest du die Hintertür als Eingangstür für die Zeit benutzen. Nach den 6 Monaten bist du ohne alles raus. Hört sich dramatischer an als es ist. Bei mir war die Polizei nur ein mal da, sie hatten das Foto dabei und haben meine Mutter nach mir gefragt. Sie hat gesagt ich wäre nicht da. Die Beamten meinten ich solle mich doch bitte auf dem Revier melden oder ihre Kollegen müssten in unregelmäßigen Abständen bei mir vorbei schauen. Das war der einzige Besuch den ich in den 6 Monaten von denen hatte. War nach 6 Monaten fein raus, hab mich nicht großartig versteckt, nur geschaut dass nicht irgendein besetztes Auto vor meinem Haus steht. Hab nichts bezahlt, keine Nachschulung gemacht und auch nie mehr was von denen gehört. |
Zitat:
Wie gesagt, alles laut seiner eigenen Aussage. |
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Das mit dem vor der Polizei verstecken funktioniert wohl nur wenn du in einer größeren Stadt wohnst. Am Land geht das mal garnicht :D Wenn nur was zu zahlen ist dann mach es so schnell wie möglich. Falls noch nachschulung auf dich zu kommen sollte dann ist das zwar kacke, aber da musst du durch. Und du solltest dir in der restlichen Probezeit nichts mehr erlauben |
Die von mir unten genannte Seite sollte dich gut genug informieren, falls du kein eigenes Fahrschulbuch besitzt in Bezug auf den Theorie-Unterricht.
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23kmh (inkl toleranzabzug) = 1 punkt , bedeutet in der probezeitverlängerung um weitere 2 jahre. |
Zitat:
öhm nö würde ich nicht sagen, ich habe damals aufm Dorf (800 Einwohner) gelebt.. die nächste Polizeistation war in der Stadt (35.000 Einwohner) |
Hallo Speedy Tom,
1.) Deinem Opa steht ein Aussageverweigerungsrecht zu. Wenn dein Opa eisern schweigt, müssen die Leute der Verfolgungsbehörde sich auf den Weg machen, um dich zu ermitteln. In der Regel kommen die nur 1x, jedenfalls ist das in meiner Stadt so (liegt in NRW)....außer du bist ein Intensivtäter, dann ist es eine besondere Herausforderung für Sie, quasi dich zu "Erlegen". Ich hoffe, dass du nicht mit deinem Opa zusammen unter einem Dach lebst, denn dann mußt du besonders vorsichtig sein. 2.) Auf den Anhörungsbogen braucht dein Opa nicht zu reagieren. Anschauen-zur Seite legen und vergessen. 3.) Die Verjährungsfrist verlängert sich nur von 3 auf 6 Monate, wenn die Verfolgungsbehörde, schriftlich, auf einem Laufzettel vermerkt hat, wann sie deinem Opa den Anhörungsbogen zugesandt hat. Hierzu reicht, nach BGH ein handschriftlicher Vermerk. Die Auskunft darüber, erhälst du nur über einen RA. 4.) Du hast eine sehr gute Chance, heil aus dieser Nummer heraus zu kommen 5.) Wie du siehst, liegt es in der Hand deines Opas, dir bei zu stehen. Zuletzt bleibt noch die Frage: Was kann deinem Opa schlimmstenfalls passieren? Nicht sehr viel: Es kann ihm von der Straßenverkehrsbehörde ein Fahrtenbuch auferlegt werden (in der Regel 1 Jahr). In meiner Stadt werden regelmäßig Fahrtenbücher auferlegt ,bei eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h und mehr, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist. Aber das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. 6.) Glaube mir, es funktioniert. Wenn dein Opa nicht sehr bewandert in diesen rechtlichen Dingen ist, sollte er einen RA einschalten. Zu mir hat mal ein Rechtsanwalt gesagt: Schweigen ist erste Bürgerpflicht und dann RA einschalten. In diesem Sinne viel Glück |
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