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myGully |
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19.06.13, 14:57
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#1
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Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 84
Bedankt: 1.345
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JDownloader 2 Downloadfunktion für Streaming in Deutschland verboten
Zitat:
Das Landgericht Hamburg hat die Downloadfunktion für geschützte Streams in JDownloader2 verboten. Bei Herstellung, Verbreitung und Besitz zu gewerblichen Zwecken droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Es geht bei der Klage um Inhalte auf einer Plattform von ProSiebenSat.1.
Das Landgericht Hamburg hat die Software JDownloader2, die Downloads von geschützten Streaminginhalten ermöglicht, als urheberrechtlich unzulässig verboten (Az.: 310 O 144/13). Das berichtet die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die selbst als Abmahner in dem Fall aktiv war. Die Software umgeht nach Ansicht des Gerichts eine wirksame technische Maßnahme nach Paragraf 95a Urheberrechtsgesetz.
Es handelt sich jedoch nur um eine Entscheidung in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Rechtsanwalt Thomas Stadler erklärte: "Man muss allerdings angesichts der Gesetzeslage davon ausgehen, dass andere Gerichte ähnlich entscheiden werden."
Für Rasch ist es bereits das zweite Softwareverbot für die Videoplattform. "Nachdem 2012 bereits das Landgericht München eine Software verboten hatte, die es ermöglichte, geschützte Videostreams von der Internetseite Myvideo.de herunterzuladen, haben Rasch Rechtsanwälte nun auch gegen die Herstellerin der Software JDownloader2 ein entsprechendes Verbot durchgesetzt", so Mirko Brüß von Rasch Rechtsanwälte.
In dem Rechtsstreit ging es darum, ob das dauerhafte Herunterladen von Videos von Myvideo.de einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz bedeutet. Das Unternehmen, das mehrheitlich zur ProSiebenSat.1-Gruppe gehört, bietet seinen Nutzern Videos nur als Stream und setzt als Schutz gegen dauerhafte Downloads RTMPE (Encrypted Real Time Messaging Protocol) sowie eine Token-URL ein.
Die Software JDownloader2 umgeht diese Schutzmaßnahmen und erlaubt, Videos dauerhaft auf dem eigenen Rechner zu speichern.
Herstellung, Verbreitung und der gewerbliche Besitz der Software JDownloader2 sind somit untersagt. Im Fall der Zuwiderhandlung droht dem Softwarehersteller ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Nachtrag vom 19. Juni 2013, 13:35 Uhr
Das Unternehmen Appwork aus Fürth, das die Open-Source-Software anbietet, hat das Plugin, das die vermeintlich illegale Funktion enthält, entfernt. Laut Darstellung des Unternehmens ist die Software damit wieder legal.
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Quelle:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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19.06.13, 16:25
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#2
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Banned
Registriert seit: Jul 2012
Beiträge: 721
Bedankt: 1.589
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Ach was machen die wieder für ein Geschiss
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20.06.13, 19:51
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#3
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.252
Bedankt: 1.130
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Wie gut das es im UrhG noch kein Verbot gibt, dass was man sieht nicht zu speichern, sonst müsste jeder Speicherstick und jeder Radiokassettenrekorder/Videorekorder/Festplattenrekorder verboten werden. Und es gibt ja noch so Tools wie [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] womit man das was auf dem Bildschirm läuft speichert, so wird die Schutzmaßnahme ja nicht gestört oder verhindert.
Irgendwann kommt es noch so weit das man sein Gehirn löschen muss, weil man sich ja an die Filme erinnert, ist doch auch eine Speicherung.
Meiner Meinung nach völlig sinnlos mit so etwas vor Gericht zu ziehen.
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20.06.13, 21:02
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#4
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Hinter dir!
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 1.124
Bedankt: 487
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Von ezvid würde ich abraten, das sammelt erst Daten auf deinem PC und verbindet sich dann zum Internet. Ohne Verbindung kann es auch nicht installiert werden.
Ich würde da eher zu Camtasia raten.
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20.06.13, 21:35
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#5
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Patient 0
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 1.078
Bedankt: 512
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Einfach einen neuen Firmensitz bei den Anydvd Anbietern Nebenan, und schon können Deutsche Richter entscheiden wie sie wollen..
Da es nur ein Plugin war, kann das ja über Umwege wieder den Weg in den Jdownloader finden..
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21.06.13, 12:07
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#6
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.252
Bedankt: 1.130
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@ Your_Conscience
Danke für die Info. Denke aber, dass das nicht weiter bedenklich ist, meist schauen die Programm ob es ein Update gibt.
Aber gibt ja wie du auch sagst andere. Habe heute durch Zufall entdeckt das es vom Flash Video Downloader FF Plugin auch eine [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] gibt, in dem ein Screen Recorder eingebaut ist. Habe es noch nicht getestet. Wer mag kann es ja mal machen und berichten.
Im übrigen ist mir noch etwas aufgefallen:
Zitat:
Herstellung, Verbreitung und der gewerbliche Besitz der Software JDownloader2 sind somit untersagt.
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Also, ich als einfacher User nutzen den nicht gewerblich, somit wäre er nicht illegal! Da aber die Firma bereits Änderungen an JD2 vorgenommen hat, sollten man den alten JD2 am leben erhalten.
Share for my privat rights!
Fraglich ist, ob nun beim Update vom JD2 diese Änderungen vorgenommen werden, oder erst nach erneutem Herunterladen der Software und Installation? Das geht leider nicht aus dem Text hervor. Vielleicht hat jemand dazu genauere Informationen?
Des weiteren wird für die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], laut UrhG sich nichts ändern, da kann ProSiebenSat.1 sich drehen und wenden wie sie wollen. ( Noch nicht, aber wenn es nach der GEMA & Co. geht, soll das bald auch gekippt werden.)
Zitat:
§ 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen
(1) Soweit ein Rechtsinhaber technische Maßnahmen nach Maßgabe dieses Gesetzes anwendet, ist er verpflichtet, den durch eine der nachfolgend genannten Bestimmungen Begünstigten, soweit sie rechtmäßig Zugang zu dem Werk oder Schutzgegenstand haben, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um von diesen Bestimmungen in dem erforderlichen Maße Gebrauch machen zu können:
1. - 5. & 7.(Abs. gekürzt)
6.
§ 53 (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch)
a) - e) (gekürzt)
....
Vereinbarungen zum Ausschluss der Verpflichtungen nach Satz 1 sind unwirksam.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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@ digi
Das ist eine gute Idee. Einfach den Firmensitz in die Schweiz legen und schon können die in HH entscheiden wie sie wollen. Oder das Plugin(JointVenture mit AnyDVD???) kommt ab nun aus der Schweiz.
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21.06.13, 12:18
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#7
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Zitat:
Zitat von vialukai
Das ist eine gute Idee. Einfach den Firmensitz in die Schweiz legen und schon können die in HH entscheiden wie sie wollen. Oder das Plugin(JointVenture mit AnyDVD???) kommt ab nun aus der Schweiz.
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Zitat:
Zitat von digi
Einfach einen neuen Firmensitz bei den Anydvd Anbietern Nebenan, und schon können Deutsche Richter entscheiden wie sie wollen..
Da es nur ein Plugin war, kann das ja über Umwege wieder den Weg in den Jdownloader finden..
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Auch wenn sich das Unternehmen in die Schweiz verlegen würde, würde sich die deutsche Regierung erdreisten, von den Schweizern ein Gesetz dagegen zu fordern, um mit der Software weiter Daten runter zu laden.
Wenn man die Software installiert hat mit dem Plugin, dann sollte man die Updatefunktion abschalten, dann kann man weiterhin damit die Daten runter laden. So braucht man nach einem Update nirgendwo vergebens das Plugin zu suchen und man spart sich die Mühe und Zeit.
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21.06.13, 12:33
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#8
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.252
Bedankt: 1.130
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Zitat:
Zitat von Ghozz
Wenn man die Software installiert hat mit dem Plugin, dann sollte man die Updatefunktion abschalten,... snipp...
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Die Updatefunktion ist aber auch nicht nur für Plugins da, sondern auch für die Pfade zu den unterschiedlichen Hostern. Darum denke ich, dass die doch sehr wichtig für die einwandfreie Funktion notwendig ist. Hier ist, wie ich schon erwähnt hatte, die Auslagerung des Plugins von Vorteil.
Es ist jetzt nur fraglich ob beim herunterladen überhaupt noch das Plugin enthalten ist. Vermutlich nicht mehr, da das Unternehmen ja mitgeteilt hat eine Änderung vorgenommen zu haben um somit wieder "legal" zu sein.
Das die Regierung sich erdreistet die Schweiz in Zugzwang zu versetzen ist aber auch nicht bei AnyDVD erfolgt und des weiteren denke ich, dass hier nicht der Bedarf da ist, so wie bei Steuerhinterziehung. Auch würde das bestimmt sehr sehr lange dauern bis so etwas umgesetzt werden würde.
Aber ich gebe dir in soweit Recht, dass es den einen oder anderen Politiker/Lobbyisten in den Sinn kommen könnte.
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21.06.13, 12:37
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#9
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Zitat:
Das Unternehmen Appwork aus Fürth, das die Open-Source-Software anbietet, hat das Plugin, das die vermeintlich illegale Funktion enthält, entfernt. Laut Darstellung des Unternehmens ist die Software damit wieder legal.
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Das Plugin ist entfernt und somit legal für die Verbreitung. Und somit hat auch die Auslagerung in die Schweiz ausgedient.
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21.06.13, 13:17
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#10
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.252
Bedankt: 1.130
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Na ja, wie gesagt das "Plugin" könnte man in die Schweiz auslagern und so wie Firefox es vormacht, als Addon anbieten. So liegt die Verantwortung beim Benutzer und nicht beim Unternehmen.
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