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wie kann man sich im Internet strafbar machen

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Ungelesen 29.06.12, 20:15   #1
neonerl
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Standard wie kann man sich im Internet strafbar machen

Wir haben heute im Büro ein bißchen diskutiert wie man in die Fänge des BKA oder sonst einer Behörde beim surfen geraten kann.

Angefangen bei den üblichen Dingen wie Emails mit den Begriffen "Bombe, Terrorattentat etc.." [was ich nicht wirklich glaube] bis hin zu illegalen Videodownloads.
Die Frage ist aber wie müßte man es wirklich machen.
Die ganzen peer2peer Tauschbörsen gibt es ja nicht mehr und kino.to sowie pirate bay sind auch lahm gelegt.

Nur im Mißverständnissen vorzubeugen, ich will keine "konkreten" Tips, wir möchten einfach mal wissen wie man theoretisch schnell die Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden auf sich ziehen könnte.
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Ungelesen 29.06.12, 21:59   #2
ckjthedogmaster
Chuck Norris sein Vater
 
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VideoUp/-downloads interessieren dem BKA herzlich wenig. Da ist in erster Linie immer der Abmahner am werkeln. ( Da meistens Zivilrechtlich ermittelt wird)

Ohne große Beispiele zu nennen, im Grunde kannst du für alles was strafrechtlich verfolgt wird, belangt werden. Das Internet ist ja kein rechtsfreier Raum.

Z.B.: Drohst du irgendws an, kannst du davon ausgehen, das der Seitenbetreiber oder wer auch immer, den Staat/Polizei davon unterrichtet und diese könnte dann mal anklingen.

Gleiches gilt für Seiten, deren Inhalt unter Strafe gesetzt ist, Bildung einer kriminellen Vereinigung etc.

Mach dir ein Internetradio, du wirst schnell merken, das es sowas wie "die Gema" gibt.

Aufrufe zu Straftaten, Mobbing etc. wird durchaus verfolgt.

Also, im Internet sollte man sich schon etwas benehmen.

Mfg
ckjthedogmaster ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.06.12, 23:10   #3
Your_Conscience
Hinter dir!
 
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Wenn es schnell gehen soll, verbreite einfach Kinderpornos im Netz.
Your_Conscience ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.06.12, 14:31   #4
neonerl
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Mir sind die Mechanismen dahinter nicht klar.
Schicke ich sowas via email, wird das niemand außder dem Empfänger merken.
Lade ich sowas aus geschlossenen Foren runter/hoch, wird das auch nur der Seitenbetreiber und seine Mitglieder merken.
Früher gab es ja mal edonkey etc.. Da hat man ja gleichzeitig hoch und runtergeladen und es war nachverfolgbar wer was macht. Bit Torrent scheint ja seit der Schließung von Pirate Bay auch nicht mehr soooo der Stand der Technik zu sein.

Hintergrund unserer Diskussion war (wir haben über den Firmenproxy gesprochen, der manche Inhalte blockiert), daß man heutzutage eigentlich kaum mehr fahrlässig in die Situation kommen kann sich mit Internetaktivitäten strafbar zu machen. (Eine Kinderpornoseite zu erstellen ist ja nicht mehr fahrlässig).
neonerl ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.06.12, 15:22   #5
MW75
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Selbst mit der bloßen Mitgliedschaft auf Seiten,die urheberrechtlich geschütztes Material anbieten oder dorthin verlinken (wie z.B. mygully auch) reicht schon,um Strafverfolgungsbehörden aufmerksam zu machen. Leider sind diese meist gar nicht fachlich versiert genug,um zu unterscheiden,ob sich eine strafrechtliche Verfolgung lohnt oder nicht. Denn wenn so eine Seite hochgenommen wird,werden auch User "untersucht",die dort legales Zeug geladen haben. Hier gehen die Behörden nach dem Motto "Wenn 90% der Downloads dort illegal sind,sinds die restlichen 10% höchstwahrscheinlich auch.".

Woher ich das weiß? Nun, vor Jahren gabs mal eine Seite namens Bockwurstfiles. Die hostete Programme und Cracks/Keygens getrennt,nicht in einem gemeinsamen Archiv. Dadurch war der Großteil der angebotenen Programme genaugenommen legal dort zu haben. Ich lud damals AnyDVD auf Bockwurstfiles (AnyDVD war damals noch legal), kurz darauf wurde die Seite von den Behörden hochgenommen. Weil meine IP in deren Logs zu finden war, bekam ich ne Vorladung wegen Downloads urheberrechtlich geschützten Materials. Vorsorglich hab ich mir eine schriftliche Erklärung von Slysoft zukommen lassen,daß es denen egal ist,wenn ihr Sharewareprogramm frei im Internet verteilt wird. Diesen Wisch nahm ich mit zur Vernehmung. Weil der vernehmende Cop die gar nicht erst annehmen wollte,hab ich sie dann einfach dem Staatsanwalt per Einschreiben zukommen lassen. Fazit: Ärger gehabt,aber Verfahren eingestellt.
MW75 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.06.12, 16:32   #6
hartmado
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Zitat:
Zitat von MW75 Beitrag anzeigen
Selbst mit der bloßen Mitgliedschaft auf Seiten,die urheberrechtlich geschütztes Material anbieten oder dorthin verlinken (wie z.B. mygully auch) reicht schon,um Strafverfolgungsbehörden aufmerksam zu machen.
Damit bin ich nicht so ganz einig, denn wer beweist denn, dass du auch wirklich was illegales ruterlädst oder heruntergeladen hast, wenn du in einem Forum wie mygully angemeldet bist? Ohne konkrete Beweise können die dich net Anschwärzen.
hartmado ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.06.12, 17:34   #7
Good Charlotte
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Man könnte die Bedanken-Funktion als Indiz nehmen, wer bedankt sich schon für etwas, dass er gar nicht heruntergeladen hat
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Ungelesen 30.06.12, 21:09   #8
hartmado
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Zitat:
Zitat von Good Charlotte Beitrag anzeigen
Man könnte die Bedanken-Funktion als Indiz nehmen, wer bedankt sich schon für etwas, dass er gar nicht heruntergeladen hat
1. Hmmm... naja ist Bedanken schon ein konkreter beweis? Also für mich net.

2. Meinte MW75 ja auch, dass schon die Mitgliedschaft strafbar seie. Aber man kann mygully ja auch als normales Forum nutzen.

3. Ein konkreter Beweis wäre für mich z.b. die IP mit welcher man beim dementsprechenden Filehoster die betreffende/en Datei/en heruntergeladen hat.
hartmado ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 16.07.12, 22:08   #9
stanleybeamish
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Und ich habe bei einem Bekannten erlebt, das Autocad 2000 mit seinem "Heimweh" für die Androhung einer Anzeige ausgereicht hat, um ihn zahlen zu lassen......
War eine Blacklist-Serial...
Wie man sieht, ist das 12 Jahre her....und die hätten das auch garantiert gemacht....diese Anzeige.....
Eagle-Cad gehört übrigens auch zu den Varianten, die mit Vorsicht zu geniessen sind.....
LG stanleybeamish
stanleybeamish ist offline   Mit Zitat antworten
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