Zitat:
Zitat von MotherFocker
Du erkennst den Unterschied, ob es sich um eine haltlose Beleidigung, oder um eine gerichtliche bestätigte Tatsache (im Fall Höcke - und explizit bei jenem welchen...) ??
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Klar. Deswegen habe ich ja auch das Beispiel genannt und auf das Problem mit der Beweiserbringung verwiesen. Nur wenn jemand, wie drückt mans am besten aus, "nachweisbar nach faschistischen Zügen" handelt, ist es keine Beleidigung. Ansonsten ist der Begriff "Faschist" nachwievor strafbewährt. Auf demselben Level wie die Begrifflichkeiten gegen Künast.