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Zitat von jesserl
Hallo offliNe.,
Du sprichst von einer Kautionsbürgschaft, eine Bürgschaft über die monatlichen Miete gibt es so nicht. Bei einer Kautionsbürgschaft ist der maximale Schuldnerische Betrag auf drei Nettokaltmieten festgelegt. Also z.B. die Kaltmiete beträgt 400€, d.h. der Bürge muss mit maximal 1200€ bürgen. Alles was darüber liegt wird (versucht) direkt beim Mieter einzutreiben. Ausserdem darf der Vermieter beim Mietverzug die ausserordentliche Kündigung aussprechen.
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Das ist nicht korrekt.
Selbstverständlich kann eine Bürgschaft für alles mögliches ausgestellt werden. Insbesondere bei einkommensschwachen Mietern ist das üblich (nämlich über die Eltern). Die gezahlte KAUTION bei einer Wohnung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen mit ausstehenden Mietzahlungen verrechnet werden. Soweit die Forderung strittig ist, so ist das z.B. ein Grund die Kaution nicht verrechnen zu dürfen.