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Ungelesen 05.03.14, 21:56   #3
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Zitat:
Zitat von Fietze Beitrag anzeigen
Und was bringt dir der Abs. 4 in Bezug auf deine Probezeit?
Ohne groß zu googlen, nehme ich mal an garnichts!

Verknackt wirst du im Falle eines Falles sowieso. Nur das Strafmaß fällt geringer aus.
Und das der Richter vom Strafmaß absieht, kannste so gut wie ausschliessen.
Inwiefern fällt es geringer aus?
Irgendwelche Bezüge?

Zitat:
Zitat von Fietze Beitrag anzeigen
Hast du Verkehrsrechtschutz?
Nein.
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Zitat:
Wenn jemand sagt: »Ich liebe Gott«, und hasst doch seinen Bruder, so ist er ein Lügner; denn wer seinen Bruder nicht liebt, den er sieht, wie kann der Gott lieben, den er nicht sieht?
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