Zitat:
Zitat von Fietze
Und was bringt dir der Abs. 4 in Bezug auf deine Probezeit?
Ohne groß zu googlen, nehme ich mal an garnichts!
Verknackt wirst du im Falle eines Falles sowieso. Nur das Strafmaß fällt geringer aus.
Und das der Richter vom Strafmaß absieht, kannste so gut wie ausschliessen.
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Inwiefern fällt es geringer aus?
Irgendwelche Bezüge?
Zitat:
Zitat von Fietze
Hast du Verkehrsrechtschutz?
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Nein.