Zitat:
Zitat von yagru
Der Meisterzwang in Deutschland wurde vor einigen Jahren gelockert. Im Zweifelsfall gibt die Handwerkskammer Auskunft, ob Du als Malerbetrieb tätig werden kannst.
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Die Entwicklung hatte ich mitbekommen. Es gibt aber weiterhin meisterpflichtige Handwerke. Hierzu ein Auszug:
http://www.aachen.ihk.de/de/recht_st...oad/kh_134.htm
Unter Anlage A:
Zitat:
In der neuen Anlage A der Handwerksordnung entfällt die Einteilung in 7 Gewerbegruppen. Nachstehend die aktuelle Auflistung derjenigen Handwerke, für die nach wie vor der Meisterbrief erforderlich ist:
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9. Stukkateure
10. Maler und Lackierer
11. Gerüstbauer
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Falls du doch einen Malerbetrieb gründen möchtest, musst du einen Meister einstellen oder selbst einen machen. Beide Alternativen sind ausreichend.