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Ungelesen 29.05.10, 10:45   #7
kramido
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Zitat:
Zitat von yagru Beitrag anzeigen
Der Meisterzwang in Deutschland wurde vor einigen Jahren gelockert. Im Zweifelsfall gibt die Handwerkskammer Auskunft, ob Du als Malerbetrieb tätig werden kannst.
Die Entwicklung hatte ich mitbekommen. Es gibt aber weiterhin meisterpflichtige Handwerke. Hierzu ein Auszug: http://www.aachen.ihk.de/de/recht_st...oad/kh_134.htm

Unter Anlage A:
Zitat:
In der neuen Anlage A der Handwerksordnung entfällt die Einteilung in 7 Gewerbegruppen. Nachstehend die aktuelle Auflistung derjenigen Handwerke, für die nach wie vor der Meisterbrief erforderlich ist:
...
9. Stukkateure
10. Maler und Lackierer
11. Gerüstbauer
...
Falls du doch einen Malerbetrieb gründen möchtest, musst du einen Meister einstellen oder selbst einen machen. Beide Alternativen sind ausreichend.
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