Zitat:
Zitat von Prince Porn
Wenn das Schreiben an Deine Mutter ging, muss Ihr erstmal bewiesen werden, dass Sie den Song bereitgestellt hat.
Da Ihr aber schon mind. 2 Personen im Haushalt seid, die beide auf den Rechner Zugriff haben, ist es unklar wer von Euch beiden nun der Schuldige ist.
Insofern sollte da nicht viel passieren. Habe vor ein paar Tagen erst wieder so etwas gelesen, dass eine Anklage fallen gelassen wurde, da die Beweislage nicht klar war.
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Jup, da hatte ne mutter geklagt weil sie ne als besitzerin des anschluss in haftung genommen werden sollte und das gericht (glaub AG Hamburg, aber nicht sicher) gab ihr recht das es unbewiesen ist, das sie das war, da ihre familie ebenfalls zugang zum PC hatte. Also müsste die Anwaltskanzlei die sie verklagt hat beweisen muss wer es war, ansonsten kann keine strafe ausgesprochen werden...
@TE
Kannst ja mal bissel googlen und das da als argument anbringen bzw vom anwalt anbringen lassen... Denke mal das das noch nicht allzu bekannt ist und deswegen auch jeder der nen brief bkommt brav zahlt..