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myGully |
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14.01.10, 21:45
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#1
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Chuck Norris
Registriert seit: Jan 2009
Ort: Southpark
Beiträge: 4.610
Bedankt: 1.847
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Naja bei manchen steht es unten auch noch konkretd a ,aber Originalverpackung heisst nicht zangsläufig nur die verpackung....
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14.01.10, 21:51
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#2
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Banned
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 436
Bedankt: 77
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Zitat:
Zitat von Chefkch
Naja bei manchen steht es unten auch noch konkretd a ,aber Originalverpackung heisst nicht zangsläufig nur die verpackung....
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Aber jetzt z.B. beim IPhone. Der hat ganz unten "SIE BIETEN NUR AUF DIE VERPACKUNGSBOX OHNE iPHONE " hin gerschrieben. Aber trotzdem wurde des auf 540€ geboten. Ich hab ihn angeschrieben und er hat gesagt der hat aiuch das iphone verkauft weil er nicht vor gericht gehen wollte. sein anwalt sagt vor gericht stehen seine chanchen 50:50 aber ich find des ist doch dumm. Der hats hingeschrieben das des nur die OVP ist. Also selbst schuld dann muss er die verpackung für 540€ kaufen .
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15.01.10, 00:56
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#3
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 145
Bedankt: 23
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Grunsätzlich hab ich nix dagegen wenn jemand nur die Verpackung verkauft. Natürlich muss er es auch deutlich reinschreiben, Interessenten gäbe es auch, z.bsp. Leute die das Produkt verkaufen wollen und keine Verpackung mehr haben. Aber wie gesagt es muss deutlich da stehen! Und wenn nun trotzdem jemand 150 Euro drauf bietet... Pech gehabt!
Man kann doch von einem Erwachsenen Menschen erwarten das er lesen kann! Wenn jemand so doof ist darauf zu bieten, dann soll er auch zahlen.
Ich hab vor kurzen ein ähnliches Prob. gehabt. Handy bei Ebay verkauft welches defekt war. Defekt wurde eindeutig beschrieben. Käufer zeigt mich trotzdem wegen Betrug an.
1. Verhandlungstag... Käufer erscheint nicht. 2. Verhandlungstag... Käufer erscheint nicht. 3. Verhandlungstag... Käufer erscheint in Handschellen zwecks Zwangsvorführung. Zeigt bei Gericht die Artikelbeschreibung, was steht drin? Der defekt! Freispruch nach 30 Minuten Verhandlung.
Das geilste war: der 3. Verhandungstag war ein Montag, die haben den Freitags von zu Hause abgeholt, das WE in Dresden in U-Haft gesteckt und dann Montag vorgeführt. Ich hab mich bald weggeschmissen, mein Anwalt meinte (mit einem Grinsen) ich solle mich bis zum Ende der Verhandlung zusammenreissen. Kosten für den Käufer:
1. Verhandlungstag: Kosten für meinen Anwalt (250 Euro), Gerichtskosten (50 Euro), Strafgeld wegen nicht Erscheinen (100 Euro).
2. Verhandlungstag: Kosten meines Anwaltes (250 Euro), Gerichtskosten (50 Euro), Strafgeld wegen wiederholten nicht Erscheinen (150 Euro)
zusätzlich Gefangenentransport Frankfurt - Dresden + Unterbringung etc. 840 Euro.
Gesamtsumme: 1690 Euro. Ich fand es einfach zum schreien, aber das geilste war der Streitwert: 65 Euro... Ich lach mich heute noch scheckig, der Käufer hatte noch einen entscheidenden Vorteil: Harz4, das heisst die nächsten Jahre sparen
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15.01.10, 12:19
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#4
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Der wahre Chuck Norris!
Registriert seit: Jan 2009
Ort: C:\\Windows
Beiträge: 212
Bedankt: 368
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Zitat:
Zitat von Ang3lu5
Grunsätzlich hab ich nix dagegen wenn jemand nur die Verpackung verkauft. Natürlich muss er es auch deutlich reinschreiben, Interessenten gäbe es auch, z.bsp. Leute die das Produkt verkaufen wollen und keine Verpackung mehr haben. Aber wie gesagt es muss deutlich da stehen! Und wenn nun trotzdem jemand 150 Euro drauf bietet... Pech gehabt!
Man kann doch von einem Erwachsenen Menschen erwarten das er lesen kann! Wenn jemand so doof ist darauf zu bieten, dann soll er auch zahlen.
Ich hab vor kurzen ein ähnliches Prob. gehabt. Handy bei Ebay verkauft welches defekt war. Defekt wurde eindeutig beschrieben. Käufer zeigt mich trotzdem wegen Betrug an.
1. Verhandlungstag... Käufer erscheint nicht. 2. Verhandlungstag... Käufer erscheint nicht. 3. Verhandlungstag... Käufer erscheint in Handschellen zwecks Zwangsvorführung. Zeigt bei Gericht die Artikelbeschreibung, was steht drin? Der defekt! Freispruch nach 30 Minuten Verhandlung.
Das geilste war: der 3. Verhandungstag war ein Montag, die haben den Freitags von zu Hause abgeholt, das WE in Dresden in U-Haft gesteckt und dann Montag vorgeführt. Ich hab mich bald weggeschmissen, mein Anwalt meinte (mit einem Grinsen) ich solle mich bis zum Ende der Verhandlung zusammenreissen. Kosten für den Käufer:
1. Verhandlungstag: Kosten für meinen Anwalt (250 Euro), Gerichtskosten (50 Euro), Strafgeld wegen nicht Erscheinen (100 Euro).
2. Verhandlungstag: Kosten meines Anwaltes (250 Euro), Gerichtskosten (50 Euro), Strafgeld wegen wiederholten nicht Erscheinen (150 Euro)
zusätzlich Gefangenentransport Frankfurt - Dresden + Unterbringung etc. 840 Euro.
Gesamtsumme: 1690 Euro. Ich fand es einfach zum schreien, aber das geilste war der Streitwert: 65 Euro... Ich lach mich heute noch scheckig, der Käufer hatte noch einen entscheidenden Vorteil: Harz4, das heisst die nächsten Jahre sparen
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Die Geschichte find ich ja mal zu geil
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Ich freu mich schon aufs Wochenende, dann ist endlich wieder Wochenende 
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