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myGully |
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08.03.11, 16:31
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#1
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Banned
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 43
Bedankt: 253
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ebay preisvorschlag frage
hallo,
ich habe bei ebay bei einem artikel preisvorschlagen gemacht, jedoch lese ich gerade das wenn mein vorschlag angenommen wird ein kaufvertrag zustande komm. jetz hab ich aber das produkt schon aus anderer quelle bekommen gibts ne möglichkeit das wieder rückgängig zu machen, bzw. was passiert wenn ich einfach, sofern mein angebot angenommen wird, nicht bezahle?
gruß btk
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08.03.11, 16:34
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 24
Bedankt: 23
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Lies mal hier, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Bei Nichtbezahlung gibts im schlimmsten Fall eine schlechte Bewertung. Aber ich glaube jetzt kann auch nur noch der Verkäufer schlecht bewertet werden.
Schreib dem Händler doch einfach das du den Artikel nicht mehr möchtest.
Gruss
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08.03.11, 16:34
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#3
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Banned
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 43
Bedankt: 253
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und weitere konsequenzen wie klagen können mir nicht drohen?
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08.03.11, 16:36
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 24
Bedankt: 23
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Zitat:
Zitat von btk887
und weitere konsequenzen wie klagen können mir nicht drohen?
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Ich denke nicht das dich ein Händler wegen einem kleineren Betrag verklagt  Es sei denn du hast ihm 70,000€ für nen Auto oder so vorgeschlagen
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08.03.11, 16:35
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 24
Bedankt: 23
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Zitat:
Zitat von Zeiko81
wieder hab ich dauernd gemacht.
Einfach nicht auf die Mails reagieren.
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Solche eBayer braucht das Land !
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10.03.11, 12:51
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 11
Bedankt: 1
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Für die Zukunft...
nach §433BGB ist durch 2 Willenserklärungen ein Vertrag zustande gekommen...verursacht eine Partei eine Pflichtverletzung so kann man auf Erfüllung und auch bzw. oder Schadensersatz klagen...bei einem Streitwert unter 5000,- Euro reicht auch schon ein Schreiben bzw. ein 2-Zeiler (muss nicht mal vom Anwalt kommen) an das zuständige Amtsgericht und die Klage wird nach Überweisung des Gerichtskostenvorschusses zu 99% angenommen.
Und dann guckt man dumm aus der Wäsche mit seinem "Einfach nciht auf Mails reagieren...mache ich immer so"
hahahahaha
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08.03.11, 16:41
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#7
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Banned
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 43
Bedankt: 253
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ne es geht um 35 €
so eben nein bisschen gelesen in ebay steht
Zitat:
Eigenschaftsirrtum: Sie haben sich über ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt, z.B. sind Sie irrtümlich davon ausgegangen, es handele sich um einen echten van Gogh und keinen Nachdruck.
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
könnte ich das dann so schreiben:
"Guten Tag,
Ich bedaure ihnen mitzuteilen zu müssen das ich gerne meinen Preisvorschlag von 35 € zurück nehmen möchte. Ich habe mich um ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt und möchte daher meinen Preisvorschlag zurückziehen."
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08.03.11, 16:59
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#8
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 188
Bedankt: 108
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sorry solche leute wie euch sollte man verklagen..
kein wunder ist ebay so scheisse geworden!
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08.03.11, 17:06
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#9
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Banned
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 43
Bedankt: 253
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Entschuldigung ich hab in der produktbeschreibung was übersehen. aber trotzdem, wenn ich in nen laden geh und da einen vorschalg mache hab ich es ja auch nicht gleich gekauft.
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08.03.11, 17:59
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#10
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 188
Bedankt: 108
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ich weiss das des so ist aber in ebay gibts halt nunmal regeln die jeder kennen sollte oder nachgelesen haben sollte.. da läuft halt alles anders... gebot ist gebot.. das ist das prinzip von ebay...
ich kann halt dort auch nicht dinge ersteigern und am ende einfach alles ignorieren...
aber so wird es halt gerne gemacht.
man muss halt auch die gegenseite verstehen!!!!
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08.03.11, 18:07
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#11
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.360
Bedankt: 2.138
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bitte ihn einfach höflich den Artikel zurückzunehmen.
Zitat:
Zitat von Pulheimer28
Solche eBayer braucht das Land ! 
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jou sone Typen kann ich auch leiden.
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Sollte einer meiner Uploads offline sein. Bitte eine PN.  Danke
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08.03.11, 19:17
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#12
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Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 94
Bedankt: 45
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es kann nur noch der verkäufer schlecht bewetet werden bei ebay und nicht der käufer also einfach nicht bezahlen oder halt ein zweiten ebay acc machen mit einen falschen name und ein höhren preis eingeben^^
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08.03.11, 22:17
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#13
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Banned
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 43
Bedankt: 253
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so hat sich erledig ich habe den verkäufer angeschriben und er hat meien preisvorschlag abgelehtn, es kommt also kein kaufvertrag zu stande. wieder was fürs leben gelernt.
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