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			08.03.11, 17:31
			
			
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			#1
			
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			 Banned 
			
			
			
			
				 
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				ebay preisvorschlag frage
			 
			 
			
		
		
		
			
			hallo, 
ich habe bei ebay bei einem artikel preisvorschlagen gemacht, jedoch lese ich gerade das wenn mein vorschlag angenommen wird ein kaufvertrag zustande komm. jetz hab ich aber das produkt schon aus anderer quelle bekommen gibts ne möglichkeit das wieder rückgängig zu machen, bzw. was passiert wenn ich einfach, sofern mein angebot angenommen wird, nicht bezahle?  
 
gruß btk
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			08.03.11, 17:34
			
			
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			#2
			
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			 Anfänger 
			
			
			
			
				 
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			Lies mal hier, [  Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
 
Bei Nichtbezahlung gibts im schlimmsten Fall eine schlechte Bewertung. Aber ich glaube jetzt kann auch nur noch der Verkäufer schlecht bewertet werden. 
Schreib dem Händler doch einfach das du den Artikel nicht mehr möchtest.
 
Gruss
		  
		
		
		
		
		
		
		
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			08.03.11, 17:34
			
			
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			#3
			
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			und weitere konsequenzen wie klagen können mir nicht drohen?
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			08.03.11, 17:36
			
			
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			#4
			
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			 Anfänger 
			
			
			
			
				 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  btk887
					 
				 
				und weitere konsequenzen wie klagen können mir nicht drohen? 
			
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 Ich denke nicht das dich ein Händler wegen einem kleineren Betrag verklagt    Es sei denn du hast ihm 70,000€ für nen Auto oder so vorgeschlagen   
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			08.03.11, 17:35
			
			
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			#5
			
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			 Anfänger 
			
			
			
			
				 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Zeiko81
					 
				 
				wieder hab ich dauernd gemacht. 
 
Einfach nicht auf die Mails reagieren. 
			
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Solche eBayer braucht das Land !  
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			10.03.11, 13:51
			
			
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			#6
			
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			 Anfänger 
			
			
			
			
				 
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			Für die Zukunft... 
nach §433BGB ist durch 2 Willenserklärungen ein Vertrag zustande gekommen...verursacht eine Partei eine Pflichtverletzung so kann man auf Erfüllung und auch bzw. oder Schadensersatz klagen...bei einem Streitwert unter 5000,- Euro reicht auch schon ein Schreiben bzw. ein 2-Zeiler (muss nicht mal vom Anwalt kommen) an das zuständige Amtsgericht und die Klage wird nach Überweisung des Gerichtskostenvorschusses zu 99% angenommen. 
Und dann guckt man dumm aus der Wäsche mit seinem "Einfach nciht auf Mails reagieren...mache ich immer so" 
 
hahahahaha
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			08.03.11, 17:41
			
			
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			#7
			
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			ne es geht um 35 € 
so eben nein bisschen gelesen in ebay steht
 
	Zitat: 
	
	
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				Eigenschaftsirrtum: Sie haben sich über ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt, z.B. sind Sie irrtümlich davon ausgegangen, es handele sich um einen echten van Gogh und keinen Nachdruck.
			
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 [  Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
 
könnte ich das dann so schreiben:
 
"Guten Tag, 
Ich bedaure ihnen mitzuteilen zu müssen das ich gerne meinen Preisvorschlag von 35 € zurück nehmen möchte. Ich habe mich um ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt und möchte daher meinen Preisvorschlag zurückziehen."
		  
		
		
		
		
		
		
		
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			08.03.11, 17:59
			
			
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			#8
			
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			 Ist öfter hier 
			
			
			
				
			
			
				 
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			sorry solche leute wie euch sollte man verklagen..  
kein wunder ist ebay so scheisse geworden!
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			08.03.11, 18:06
			
			
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			#9
			
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			Entschuldigung ich hab in der produktbeschreibung was übersehen. aber trotzdem, wenn ich in nen laden geh und da einen vorschalg mache hab ich es ja auch nicht gleich gekauft.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			08.03.11, 18:59
			
			
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			#10
			
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			 Ist öfter hier 
			
			
			
				
			
			
				 
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			ich weiss das des so ist aber in ebay gibts halt nunmal regeln die jeder kennen sollte oder nachgelesen haben sollte.. da läuft halt alles anders... gebot ist gebot.. das ist das prinzip von ebay... 
ich kann halt dort auch nicht dinge ersteigern und am ende einfach alles ignorieren... 
aber so wird es halt gerne gemacht. 
man muss halt auch die gegenseite verstehen!!!!
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			08.03.11, 19:07
			
			
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			#11
			
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			 Sechzig München 
			
			
			
				
			
			
				 
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			bitte ihn einfach höflich den Artikel zurückzunehmen. 
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Pulheimer28
					 
				 
				Solche eBayer braucht das Land !   
			
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 jou sone Typen kann ich auch leiden.
		  
		
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				 
Sollte einer meiner Uploads offline sein. Bitte eine PN.    Danke
			  
		
		
		
		
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			08.03.11, 20:17
			
			
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			#12
			
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			es kann nur noch der verkäufer schlecht bewetet werden bei ebay und nicht der käufer also einfach nicht bezahlen oder halt ein zweiten ebay acc machen mit einen falschen name und ein höhren preis eingeben^^
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			08.03.11, 23:17
			
			
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			#13
			
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	| 
			
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			so hat sich erledig ich habe den verkäufer angeschriben und er hat meien preisvorschlag abgelehtn, es kommt also kein kaufvertrag zu stande. wieder was fürs leben gelernt.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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