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myGully |
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26.01.09, 18:16
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#1
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Ist nicht oft hier
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 135
Bedankt: 95
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"Kleines" Ebay Problem
Hey Leutz vielleicht konnt ihr mir ma ein paar Tipps oder Ratschläge geben. Wäre euch sehr dankbbar. Es geht um folgendes:
Mein Vater hat sich bei Ebay vor einiger Zeit eine alte Kamera ersteigert. In der Beschreibung schrieb der Verkäufer, dass der Zustand der Kamera wie der aus einem Laden enspricht. Nun hat er die Kamera bekommen und siehe da, Unterseite abgenutzt, Batteriefach verrostet  . Mein Vater sammelt die Kameras (es ist inzwischen die achte glaub ich  ) da er sie unversehrt haben wollte haben wir den Verkäufer erst ma eine Mail geschickt. Erst ma keine Antwort, nach ein paar Tagen haben wir den Fall gemeldet. Immer noch keine Antwort. Hab ihn nach 9 Tage Warterei, wo er sich immer noch nicht gemeldet hat eine schlechte Bewertung verpasst. Dann oh wunder meldet er sich. Er gibt an in Urlaub gewesen zu sein und beschwert sich wegen der Bewertung. Er schlägt vor die Kamera zurückzunehmen wenn ich die Bewertung zurücknehme. Meine Frage nun: Kann ich die Bewertung einfach so zurücknehmen? Hab ihn folgendem vorschlag gemacht: Eine Bearbeitung zu beantragen.
Er ignoriert dies jedoch und verlangt das ich die Bewertung zurücknehme.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
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26.01.09, 18:33
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#2
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 115
Bedankt: 29
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Zitat:
Zitat von noir1810
Er ignoriert dies jedoch und verlangt das ich die Bewertung zurücknehme.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
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Von welchem Warenwert sprechen wir hier?
Wenn es "nur" 10 Euro sind würde ich auf Rücksendung kacken und ihm die schlechte Bewertung reindrücken...
Wenn wir von wesentlich mehr reden würde ich die Bewertung zurück nehmen und Cam zurück schicken
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26.01.09, 21:02
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#3
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Ist nicht oft hier
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 135
Bedankt: 95
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So um 40 Euro. Hmm ich denke langsam auch, dass es das Beste ist das ganze so zu lassen. Ist zwar nicht grad wenig Geld, hoffe jedoch das mein Vater das Ding nicht doch irgendwie gebrauchen kann. Dank dir jedenfalls für die Antwort.
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26.01.09, 21:18
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#4
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Banned
Registriert seit: Sep 2008
Ort: woanders
Beiträge: 1.219
Bedankt: 85
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Das ist Erpressung. Wenn dann sollte erst das Problem beseitigt werden und dann sollte man die Bewertung zurücknehmen.
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26.01.09, 21:47
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#5
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Ist nicht oft hier
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 135
Bedankt: 95
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Haben wir uns auch gedacht, aber daraus wird nichts er besteht darauf, dass wir zuerst die Bewertung zurücknehmen. Wollten es zuerst den Sicherheitscenter melden, jedoch waren wir uns nicht sicher ob es wirklich zum Erfolg führt. Hat jemand schon mal Erfahrungen damit gemacht?
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26.01.09, 22:06
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#6
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Banned
Registriert seit: Sep 2008
Ort: woanders
Beiträge: 1.219
Bedankt: 85
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Versuche erst alles bei Ebay auszunutzen. Wenn das keinen Erfolg bringt, dann bleibt nur noch ein Anwalt. Aber bei 40 Euro würde ich nicht unbedingt einen Hehl draus machen, kostet zuviel Nerven.
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27.01.09, 00:47
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 19
Bedankt: 2
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Ich kann den Verkäufer verstehen, ich hatte gerade einen Fall wo einer von mir einen Herpa AUtomodell ersteigert hat und die Lieferung per Warenversand verlangte er hat das Modell angeblich nicht bekommen, 180 andere Modelle die ich in den letzten 3 Monaten verkauft habe, haben es bekommen und mich positiv bewertet, er hat mich natürlich negativ bewertet.
Habe Ihn vorgeschlagen 10€ von 13,50€ zurückzuüberweisen als wiedergutmachung und er wollte die Bewertung zurück ziehen, ich hab überwiesen und er hat aber die Bewertung nicht zurück gezogen.
Das nächste mal hat der Käufer Pech gehabt
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27.01.09, 06:00
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#8
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Ist nicht oft hier
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 135
Bedankt: 95
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Zitat:
Zitat von sammler
Versuche erst alles bei Ebay auszunutzen. Wenn das keinen Erfolg bringt, dann bleibt nur noch ein Anwalt. Aber bei 40 Euro würde ich nicht unbedingt einen Hehl draus machen, kostet zuviel Nerven.
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Jo ich denk du hast recht. Dank euch alle nochma für die Antworten.
@erolty:
Nun, bei mir wars ja auch ein kleines bisschen anders. Die Ware war nicht nach der Beschreibung wie er angegeben hatte. Also ist es nicht unbedigt meine Schuld. Bei dir kann ich den Käufer mit Einschränkungen auch verstehen, wenn die Ware wirklich nicht angekommen ist, denn Betrüger gibt es auf dieser Welt genug (was jetzt nicht auf dich bezogen ist  ). Die Schuld lag schlichtweg an der Deutschen Post, allerdings konnte er das ja nicht wirklich wissen, doch andererseits, wo du ihm das Geld z.T zurückerstattet hast... Deshalb immer versicherter Versand!!
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27.01.09, 19:49
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#9
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Ist nicht oft hier
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 135
Bedankt: 95
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Anscheinend ist ihm die schlechte Bewertung allerdings nicht egal. Na ja machtste nix!!!
*CLOSED*
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