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Darf er das machen als Rektor ?

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Ungelesen 09.01.13, 19:35   #1
killerblick
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Also ich hab paar Fragen zu meiner Schule. Unser Rektor ist echt der schlimmste. Jeden Morgen punkt 7:30 Schließt der alle Türen ab vom Schulhaus damit niemand mehr rein kann auch wenn er sieht wie du grade angeloffen kommst er schließt trotzdem ab und wenn der Lehrer grade die Treppen hochläuft und du mitwillst darfst du nicht musst trotzdem in den Aufenthaltsraum und Strafarbeiten machen. Darf er das überhaupt machen? Oder ich hab letzens einen Eintrag von meinem Lehrer bekommen weil ich meinem Freund seinen Stift zugeworfen habe. Der Lehrer hat davor gesagt wenn ich nochmal sehe das ein Stift fliegt der bekommt ein Eintrag. ER HAT NICHT GESEHEN DAS ICH DEN STIFT GEWORFEN HABE. Er hat nur gesehen das der Stift danach bei meinem Freund lag. Dann hab ich einen Eintrag bekommen und er hat mich angeschrien und gesagt das er mich nicht mehr Unterrichten will und sehen will solange bis er mit meinen Eltern geredet hat. Mein Freund wollte ihm erklären das es sein Stift war aber er hat geschrieen und gesagt er will nix mehr hören und so und mein Rektor glaubt ihm natürlich und lässt mich auch nicht ausreden. Und noch eine Sache und zwar darf niemand von meinem Rektor aus während der Schulzeit zum Arzt egal wie Schlimm es ist und wenn man trotzdem fehlt und zum Arzt geht muss man Bußgeld zahlen und mann muss die Zeit nachmittags nachhohlen. Darf er des machen ?
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Ungelesen 09.01.13, 19:48   #2
321meins
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Bitte sag mir, dass es sich um eine Privatschule handelt?!
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Ungelesen 09.01.13, 19:59   #3
killerblick
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Nein des ist eine öffentliche Schule und jeder Schüler hasst ihn und die Lehrer hassen ihn auch können aber leider nix machen -.-
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Ungelesen 09.01.13, 20:40   #4
The Dark Prophecy
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Die Schüler die eine Freistunde haben, sind ja dann auch angearscht. Ich find's auch sehr seltsam, das die Lehrer nichts machen können, sind ja immerhin Erwachsene und sollten auch wissen, was ein Direktor darf und was nicht.

Und falls der Direktor seine Kompetenzen überschreitet, und alle ihn sowieso nicht mögen, wird sich doch was machen lassen. Ein Lehrer weiss doch wohl, wo er sich hinwenden kann, falls irgendwas nicht stimmt.
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Ungelesen 09.01.13, 20:43   #5
killerblick
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Endlich ich freu mich so sehr das du mir diese Antwort gegeben hast . Und wie du schon sagst ein Knast. Egal ob Bus zuspät kommt oder man verschlafen hat des Interessiert den kein bisschen der sagt dann immer mir egal geh früher ins Bett nimm einen Bus früher und ich war heute beim Arzt wegen meiner Herz und Leber Kontrolle und HABE AUCH EINEN ATEST ABGEGEBEN er hat aber gesagt des kann man auch außerhalb der Schulzeit machen und des wird seine Konsequenzen haben. Und hab da noch was vergessen ich hab letztens meine Sporthose zu hause vergessen und er hat mich nach Hause geschickt ungefähr 5km zu laufen um meine Hose zu hohlen und die Zeit wo ich weg war musste ich nachhohlen und mein anderer Kumpel musste etwa 10km mit dem Schulfahrrad nach Hause fahren um seine AOK karte zu hohlen damit er eine Bescheinigung vom Arzt hohlen kann weil er wegen seinem bein nicht bei Sport mitmachen konnte.
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Ungelesen 10.01.13, 10:56   #6
Legeon
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Das habe ich mich auch schon gefragt!

Ich finde es immer wieder seltsam, dass Lehrer ihre Schüler zusammen schreien.
Sozialkompetenz und so. Gerade als Lehrer sollte diese doch ausgeprägt sein!

Natürlich sind sie auch nur Menschen und irgendwann mit ihren Nerven am Ende. Aber wäre es da nicht die bessere Lösung einfach den Saal zu verlassen o.ä.? Eine Schule ist ja keine Kaserne und ein Lehrer kein Schleifer.

Zitat:
Zitat von killerblick Beitrag anzeigen
ich hab letztens meine Sporthose zu hause vergessen und er hat mich nach Hause geschickt ungefähr 5km zu laufen um meine Hose zu hohlen und die Zeit wo ich weg war musste ich nachhohlen und mein anderer Kumpel musste etwa 10km mit dem Schulfahrrad nach Hause fahren um seine AOK karte zu hohlen damit er eine Bescheinigung vom Arzt hohlen kann weil er wegen seinem bein nicht bei Sport mitmachen konnte.
Das finde ich auch seltsam. Wie ist das denn mit der Aufsichtspflicht geregelt?
Ich erinnere mich dunkel daran, dass wir das Schulgelände nur in Sichtweite verlassen durften. Aber das kann natürlich auch eine "Schulregel" gewesen sein.
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Ungelesen 09.01.13, 21:01   #7
funtick
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Mal ganz davon ab, dass an deiner Schule einiges falsch läuft, gibt es einige gesetzliche Regelungen welche ein Großteil des Vorgehen deckeln.
Aua, Aua, razor1945. Befasse dich bitte ein wenig mit dem Thema Schule.
Zitat:
Er darf auch keine Strafarbeiten aufgeben, sowas gibts nur wenn man im Unterricht stört dann musste zb einmal Raucherecke sauber machen aber nicht wegen zuspät kommen.
Falsch!
§ 90 SchulG BW
Zitat:
(1) Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, der Erfüllung der Schulbesuchspflicht, der Einhaltung der Schulordnung und dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule.
Zitat:
Dein Lehrer muss dich Unterrichten sonst bricht er sein Vertrag denn er mit der Stadt eingegangen ist und kann auch für sowas wenn es öfter vorkommt auch als Beamter sein Job loswerden und hat dann Pech.
Richtig, jedoch kann ich mich relativ gut daran erinnern das ich Geld vom Land bekomme und nicht von der Stadt. Jedoch habe ich als Lehrer die Möglichkeit gewisse Schüler welche ein Fehlverhalten an den Tag legen vom Unterricht zu entfernen.
Zitat:
heute beim Arzt wegen meiner Herz und Leber Kontrolle und HABE AUCH EINEN ATEST ABGEGEBEN er hat aber gesagt des kann man auch außerhalb der Schulzeit machen und des wird seine Konsequenzen haben.
Dies ist richtig, Arztbesuche sind in der Regel nicht entschuldigt, solange sie auch auf den Nachmittag hätten gelegt werden können. Bei Blutabnahmen, die in der Regel morgens stattfinden (auf nüchternen Magen!) ist der Arztbesuch allerdings doch entschuldigt, da es sich um einen zwingenden Grund handelt. Deine Untersuchung hätte man daher auf einen Nachmittag legen können und daher ist dieser Arztbesuch nicht entschuldigt. Daher hast du definitiv gegen deine Schulbesuchspflicht verstoßen und Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen sind nach dem oben zitierten § 90 SchulG BW möglich.
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Ungelesen 10.01.13, 19:57   #8
Thorasan
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Einseitige Erzählungen sind immer was ganz tolles. Vor allem entsprechen Sie bestimmt immer der Wahrheit.

Zitat:
Zitat von killerblick Beitrag anzeigen
Jeden Morgen punkt 7:30 Schließt der alle Türen ab vom Schulhaus damit niemand mehr rein kann auch wenn er sieht wie du grade angeloffen kommst er schließt trotzdem ab und wenn der Lehrer grade die Treppen hochläuft und du mitwillst darfst du nicht musst trotzdem in den Aufenthaltsraum und Strafarbeiten machen
Das heisst er bestraft Dich fürs zu spät kommen? Und das findest Du nun ungerecht? Wenn ich bei mir auf Arbeit zu spät komme, ist es auch völlig egal ob der Bus zu spät war; ich war zu spät, das zählt. Wenn das dann zur Regel wird, kann ich mit ner abmahnung und einer Kündigung rechnen. Also komm ich pünktlich. Da ist auch absolut nichts schlimmes dran.

Zitat:
Zitat von killerblick Beitrag anzeigen
Oder ich hab letzens einen Eintrag von meinem Lehrer bekommen weil ich meinem Freund seinen Stift zugeworfen habe. Der Lehrer hat davor gesagt wenn ich nochmal sehe das ein Stift fliegt der bekommt ein Eintrag. ER HAT NICHT GESEHEN DAS ICH DEN STIFT GEWORFEN HABE. Er hat nur gesehen das der Stift danach bei meinem Freund lag. Dann hab ich einen Eintrag bekommen und er hat mich angeschrien und gesagt das er mich nicht mehr Unterrichten [ganz viel geheule]
Das heisst, nachdem gesagt wurde, das niemand mehr etwas werfen soll, hast du es dennoch getan, und nun beschwerst du dich drüber, weil er dann die angedrohte Konsequenz auch durchsetzt? Seltsame Logik.

Zitat:
Zitat von killerblick Beitrag anzeigen
Und noch eine Sache und zwar darf niemand von meinem Rektor aus während der Schulzeit zum Arzt egal wie Schlimm es ist und wenn man trotzdem fehlt und zum Arzt geht muss man Bußgeld zahlen und mann muss die Zeit nachmittags nachhohlen. Darf er des machen ?
Jedweder Arzttermin ist auch ausserhalb der Schulzeit möglich, genauso wie ausserhalb der Arbeitszeit.
Ich würde mal sagen: Willkommen in der Realität.

Ganz ehrlich, ich verstehe das geheule nicht (und auch nicht das ihm hier noch Hoffnung gemacht wird er wäre im Recht damit). Früher, als ich zur Schule ging, waren Sachen wie Höflichkeit, Benehmen, Pünktlichkeit usw. normal. Da war alles andere ne Ausnahme und eine Bestrafung, egal ob mit Nachsitzen oder Strafarbeit oder womit auch immer sonst wurde nicht infrage gestellt, weil man genug Stolz hatte, zu seinen Fehlern zu stehen. Heutzutage setzt man sich lieber vorn Rechner und heult in Foren rum, wie arm man doch dran wäre, und das ja die ganze Welt ungerecht zu einem ist - ohne mal drüber nachzudenken, warum es wohl nötig ist, strenge Regeln einzusetzen und diese dann auch konsequent durchzuziehen. Zum Spass existieren solche Regeln nämlich normalerweise nicht.

Mach Dir selbst nen Gefallen und reiß ich zusammen, halt Dich an die Regeln und lern. Hör auf so einen Krempel zu hinterfragen und find Dich damit ab das dort Regeln herrschen, an die Du dich zu halten hast. Würde Dich im Leben auf jeden Fall weiter bringen als hier oder in anderen Foren rumzuheulen.
Thorasan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 10.01.13, 22:58   #9
gentleman-smart
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@TE
Macht natürlich Sinn, hier zu fragen.

Für ein persönliches Gesprach beim Rektor, bzw. eine Vorsprache beim zuständigen Schulamt (wenn's denn wirklich so schlimm ist), ist der Umstand auch viel zu gross ...

Da wartest Du doch lieber die "Online-Raktion" an, da beide o.g. Instanzen beim grössten "School-Board" der Welt über ihr Account antworten ... lol
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Ungelesen 11.01.13, 06:22   #10
MrTee
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Darf man nach dem Schulgrad (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) fragen? Ich denke doch, dass es einen gewaltigen Unterschied macht, ob es sich um ein "normales" Gymnasium handelt oder um die Rütlischule. Bei letzterem hätte ich als Rektor auch keinen Bock auf die ganzen Diskussionen mit Schülern, die sowieso nie einsichtig sind...
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Ungelesen 11.01.13, 21:41   #11
xeones
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Zitat:
Zitat von MrTee Beitrag anzeigen
Darf man nach dem Schulgrad (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) fragen? Ich denke doch, dass es einen gewaltigen Unterschied macht, ob es sich um ein "normales" Gymnasium handelt oder um die Rütlischule. Bei letzterem hätte ich als Rektor auch keinen Bock auf die ganzen Diskussionen mit Schülern, die sowieso nie einsichtig sind...
Auf einer Rütlischule sind solche Regeln nicht durchsetzbar, da kannst du gleich den Schulbetrieb einstellen .

Ich hatte auch mal einen Lehrer, der unten die Haupttür abgeschlossen hat, so das diejenigen, die zu spät kamen, keinen Einlass hatten. Aber es gab bei uns glücklicherweise überwiegend "lockere" Lehrer, die das alles hinterfragt haben und dem ganzen Einhalt geboten haben.
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Ungelesen 12.01.13, 14:04   #12
Dante1253
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@ funtick: Du berufst dich auf das NRW-Schulgesetz, wäre für mich interessant zu wissen, um welches Bundesland es sich beim TE handelt. In Hessen beispielsweise sind einige Punkte etwas anders zu betrachten - die Kernaussage von dir trifft aber (m.E.) nach auf alle Bundesländer zu.

Das einzige, worin ich mir wirkliche Differenzen vorstellen kann, ist die Sache mit dem Bußgeld für "zu spät kommen". Ein Rektor in Hessen ist nicht befugt, Geld von Schülern oder Eltern zu verlangen, dies müsste den Weg über eine Ordnungsbehörde der Gemeinde oder des Landes haben. Ausnahme ist, wenn in der Schulordnung (beschlossen durch die GeKo, also Eltern mit dabei) solche Regelungen beschlossen würden -> aber dann kannst du dich auch bei deinen Eltern beschweren

Was mir auch sehr neu ist (finde leider den Paragraphen nicht, ggf. vertue ich mich auch, dann bitte ich um Entschuldigung), dass der Rektor die Schule grundlos abschließen darf. Klar, Fluchtwege gibt es nach außen immer, aber bei der Schule handelt es sich um eine öffentliche Institution, die während ihrer Öffnungszeiten zugänglich ist (falls Eltern ins Sekreteriat möchten z.B. -> mir wäre neu @trovato, dass du es für die Öffentlichkeit auf Grund von pädagogischen Erziehungsmaßnahmen schließen darfst). Auch das Abschließen der Klassenräume sehe ich als rechtlich grenzwertig. Zum einen haben Klassenräume meist keine Sicherheitsschlösser (nach außen gehts immer auf), das heißt, im Brandfall, ist dies zu berücksichtigen.

@ TE:
So wie du es schreibst, gibt es imho Verstöße gegen die Ordnung, allerdings ist deine Aussage von sehr viel subjektivem Hass geprägt. Wie die meisten schon gesagt haben, sind weite Teile des Verhaltens legitim und ich bin mir nicht sicher, ob du bei den grenzwertigen Dingen nicht ein wenig übertreibst.

Falls du dich beschweren willst, dann kannst du das Schulamt schriftlich kontaktieren und ihnen die Lage schildern, manchmal hat auch das entsprechende Kultusministerium eine Nummer, die Schülerprobleme entgegennimmt... und wenn du dich so unwohl auf der Schule fühlst, dann geh doch auf eine andere, meistens ist ja mehr als eine zu erreichen.
Dante1253 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.01.13, 14:10   #13
BR1N3LL
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Vergiss es. Da kannst nichts machen.
Unser Berufsschul-Lehrer ist genauso..

Da gabs schon haufen Konferenzen.. Alles wirklungslos. Hallo welcher Lehrer hat das Recht jmd von seinen TurnUnterricht zu verweisen (für immer) und er BEKOMMT KEINE 6 aufn Zeugnis. Einfach nur weil er den SChüler nicht leiden konnte. Sonst gibts ja für unentschuldigtes fehlen ne 6 etc.

Das einzige was de machen kannst, was einige ehem. Mitschüler schon bei mir getan haben: verprügelt den privat ausserhalb der Schule
Hat aber leider nichts gebracht. Der Typ is weiterhin ein Arschloch. Der hat sogar bei einen farbigen Klassenkameraden "affengeräusche" gemacht... xD
BR1N3LL ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.01.13, 16:13   #14
Dante1253
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Zitat:
Zitat von BR1N3LL Beitrag anzeigen
Da gabs schon haufen Konferenzen.. Alles wirklungslos. Hallo welcher Lehrer hat das Recht jmd von seinen TurnUnterricht zu verweisen (für immer) und er BEKOMMT KEINE 6 aufn Zeugnis. Einfach nur weil er den SChüler nicht leiden konnte. Sonst gibts ja für unentschuldigtes fehlen ne 6 etc.
Jeder Lehrer darf dich vn einer aktuellen Stunde ausschließen, sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt wird (beispielsweise Unterricht in einer anderen Klasse, im Sekreteriat sitzen, ...). Hierbei reicht es auch, wenn der Schüler sich beaufsichtigt fühlt (Achtung: Hessen.)

Einen dauerhaften Ausschluss vom Unterricht kann kein Lehrer alleine entscheiden, tut er dies dennoch, so darf er dem Schüler insbesondere dafür keine Note eintragen, da er ja nicht fehlt, sondern ausgeschlossen wurde?

Bitte was für Konferenzen sollen das gewesen sein? Elterngespräche? ... Das lässt kein Rektor mit sich machen, er wird sich im Normalfall hinter den Kollegen stellen, sodass der Schüler in einem anderen Sportkurs unterrichtet wird, aber keinen Unterricht? Geht nicht.
Und wenn man wirklich Unterricht haben wollte, dann könnte man ihn durch's Amt erzwingen, aber soooo uncool sind dann vermutlich 2 Freistunden auch nicht?


Zitat:
Das einzige was de machen kannst, was einige ehem. Mitschüler schon bei mir getan haben: verprügelt den privat ausserhalb der Schule
Hat aber leider nichts gebracht. Der Typ is weiterhin ein Arschloch. Der hat sogar bei
Im Idealfall hätte euch das eine Jugendstrafe wegen Körperverletzung eingebracht. Meine Fresse, es gibt ja wohl andere Möglichkeiten.
Dante1253 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.01.13, 20:17   #15
funtick
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Zitat:
Zitat von Dante1253 Beitrag anzeigen
Jeder Lehrer darf dich vn einer aktuellen Stunde ausschließen, sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt wird (beispielsweise Unterricht in einer anderen Klasse, im Sekreteriat sitzen, ...). Hierbei reicht es auch, wenn der Schüler sich beaufsichtigt fühlt (Achtung: Hessen.)
Der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde ist eine erzieherische Einwirkungen und kann daher von der unternichtenden Lehrkraft verhängt werden. Die Beaufsichtigung des ausgeschlossen Schülers muss gewährleistet sein. Wann es nun den Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde gibt ist nicht gesetzlich geregelt, aber es gibt meistens ein Interne Verordnung vom Rektor wann es eben soweit ist. (§ 53 Abs. 2 SchulG NRW -> Also NRW bezogen)

Zitat:
Zitat von Dante1253 Beitrag anzeigen
Einen dauerhaften Ausschluss vom Unterricht kann kein Lehrer alleine entscheiden, tut er dies dennoch, so darf er dem Schüler insbesondere dafür keine Note eintragen, da er ja nicht fehlt, sondern ausgeschlossen wurde?
Ein dauerhafter Ausschluss von einzelnen Unterrichtsfächern (auch von der Schule) ist nicht möglich! Wen dann ist nur der vorübergehende Ausschluss möglich. Dieser darf aber maximal zwei Wochen gehen. Diese zweiwöchiger Ausschluss ist eine Ordnungsmaßnahmen und kann nur durch den Schulleiter gegeben werden. Nach Gesetz muss der Schulleiter vor der Entscheidung über eine Ordnungsmaßnahme zahlreiche Anhörungen durchführen. (Betreffender Schüller/Zeugen/Lehrkraft etc.) Dies passiert in der Praxis aber relativ selten.

Zitat:
Zitat von Dante1253 Beitrag anzeigen
Bitte was für Konferenzen sollen das gewesen sein? Elterngespräche? ... Das lässt kein Rektor mit sich machen, er wird sich im Normalfall hinter den Kollegen stellen, sodass der Schüler in einem anderen Sportkurs unterrichtet wird, aber keinen Unterricht? Geht nicht.
Und wenn man wirklich Unterricht haben wollte, dann könnte man ihn durch's Amt erzwingen, aber soooo uncool sind dann vermutlich 2 Freistunden auch nicht?
Die Überweisung in eine parallele Klasse erscheint hier für mich Seitens der Schulleitung der ein zigste sinnvolle und auch erlaubte Weg um ein weiten Konflikt zwischen Schüller und Lehrkraft zu verhindern. Ich kann mir das auch nicht wirklich vorstellen, dass dies von der Schulleitung toleriert wird. Der Schüller hätte sich einfach bei der Schulleitung bzw. der Schulaufsichtbehörde melden sollen.

Zitat:
Zitat von Dante1253 Beitrag anzeigen
Im Idealfall hätte euch das eine Jugendstrafe wegen Körperverletzung eingebracht. Meine Fresse, es gibt ja wohl andere Möglichkeiten.
Nicht nur das, würden mich Schüller (welche ich eindeutig identifizieren kann) tätlich angreifen würde ich neben der Anzeige bei der örtlichen Polizei auch meinen Schulleiter davon in Kenntnis setzen und damit eine dementsprechende Ordnungsmaßnahme fordern. In welcher Größe diese nun Ausfällt muss der Schulleiter oder die Teilkonferenz entscheiden. Ein Schulbezug würde bei einer solchen Tat, in meinen Augen, mit Sicherheit bestehen.
funtick ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 09.01.13, 21:08   #16
PepperID
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Zitat von razor1945 Beitrag anzeigen
Die Türen darf er nicht abschließen weil erstens wenn Feuer ist kommt keiner mehr raus und zweitens jeder Schüler hat das Recht auf Schule und auf dem Schulweg kann genug passieren wie zb Bus ist zu spät gekommen und soweiter.....
Bei Uns wurden die Tueren damals um 7:55 abgeschlossen, wer zu spaet kam musste bis zur Pause warten, ob legal oder nicht, sei erstmal dahin gestellt.
Zitat:
Zitat von razor1945 Beitrag anzeigen
Er darf auch keine Strafarbeiten aufgeben, sowas gibts nur wenn man im Unterricht stört dann musste zb einmal Raucherecke sauber machen aber nicht wegen zuspät kommen.
Er darf Strafarbeiten aufgeben wie Er es fuer richtig haellt, natuerlich musst du(wenn auch nur in den Augen des Rektors) Verhalten an den Tag legen, welches er als falsch sieht. Ich wurde damals zu einer Strafarbeit verdonnert weil ich einem Lehrer die Tuer nicht aufgehalten habe.
Zitat:
Zitat von razor1945 Beitrag anzeigen
Du hast das Recht darauf zum Artz zu gehen wenn du Krank bist und du musst weder die Zeit nachholen noch Bußgeld zahlen.
Stimmt so, allerdings solltest du den Stoff den du nicht mitbekommen hast nachholen (meine Meinung)

Zitat:
Zitat von razor1945 Beitrag anzeigen

Dein Lehrer muss dich Unterrichten sonst bricht er sein Vertrag denn er mit der Stadt eingegangen ist und kann auch für sowas wenn es öfter vorkommt auch als Beamter sein Job loswerden und hat dann Pech.
Das stimmt so nicht.
Der Lehrer muss dich nicht zwangslaeufig unterrichten!
Sobald du etwas machst, was den Unterricht stoert, oder stoeren koennte, darf er dich rausschmeissen, dir Strafarbeiten aufgeben, oder sonstwas.
Die Strafarbeiten sollen ja auch abschrecken und dich dazu bringen dein Verhalten, welches dich zu der Strafarbeit gefuehrt hat, zu ueberdenken.
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Ungelesen 10.01.13, 21:42   #17
funtick
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Wen du schon meinst alles währe eine Straftat und wir müssten Bußgelder und was weiß ich noch für Sachen bezahlen, informiere dich mal richtig.
Zitat:
Zitat von razor1945 Beitrag anzeigen
Ein Lehrer kann ohne Grund keinem Schüler denn Unterricht verbieten.
Was hier der Fall ist da der TS schreibt das der Lehrer in solange nicht Unterrichten wird wie er nicht mit seinen Eltern gesprochen hat was eine verletzung des Gesetztes und gleichzeitig eine Straftat ist.
Richtig, ich als Lehrkraft darf kein Schüler ohne Grund aus dem Unterricht entfernen. Dieser Grund liegt hier jedoch ohne Frage vor und daher darf ich auf Grundlage des § 53 Abs. 2 SchG NRW erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen ergreifen. Darunter ist auch der Ausschluss aus dem laufenden Unterricht.

Zitat:
Zitat von razor1945 Beitrag anzeigen
Eine Starfarbeit darfst du nur erhalten wenn du im Unterrichts störst oder dich geprügeld hast.
§ 53 Abs. 2 SchulG NRW ->
Zitat:
(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer
Weise nachgegangen werden.
Zitat:
Zitat von razor1945 Beitrag anzeigen
Alles andere ist schon Ausnutzung seiner Macht und Gesetzlich mit Bußgelden Strafbar.
Das gleiche gilt auch für das Nachsitzten was nur erfolgt wenn man sich Prügelt oder Unentschuldigt die Schule schwänzt und alles andere ist schwachsin.
s. o. (Nacharbeit unter Aufsicht)
Zudem gibt es in der deutschen Gesetzgebung keine "Ausnutzung seiner Macht".

Zitat:
Zitat von razor1945 Beitrag anzeigen
Das gilt nur für Artztbesuche ohne Termine die man immer Nachmittags machen kann ausser du hast einen Termin oder Blutabnahme sowas ist mit einem Atäst entschuldigt.
Generell sollten Termine bei Ärzten für nicht akute Krankheiten (hier Kontrolluntersuchung -> nicht akut) immer auf den Nachmittag gelegt werden. Außer eben bei Blutuntersuchungen da diese Morgens auf nüchternen Magen stattfinden müssen.
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