Wäre Urkundenfälschung...jede Veränderung am Kennzeichen ist strafbar, sowohl das Aufbringen einer Schutzfolie (selbst wenn sie nur diesen Zweck erfüllen soll) auch das Nachziehen der Buchstaben mit Stift ist untersagt. Somit ist schon das Anbringen der Vorrichtung strafbar.
Zitat:
Gibt genug autos, die ohne Nummernschilder am Strassenrand stehen, also wieso nein zur 2. Frage?
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Wo wohnst du denn?
Und nur weils viele machen ist es noch lange nciht erlaubt. Dein Fahrzeug darf nur mit gültigen Kennzeichen auf öffentlichem Grund stehen. D.h. abgemeldete Fahrzeuge und auch KFZ mit Saisonkennzeichen dürfen ausserhalb der angegeben Zeiten (oder eben unangemeldet) nicht ausserhalb deines Grundstückes bewegt werden und auch nicht dort stehen.