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Zitat von gentleman-smart
Bei einem Kurzzeitkennzeichen muss der PKW TÜV haben und auch angemeldet sein.
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Nein!
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Zitat von gentleman-smart
Bei einem Überführungskennzeichen, wie der Name schon sagt, darf der PKW nur zum Zwecke der Überführung (und ausschliesslich nur dafür) z.B. beim räumlich weiter entfernten Autokauf benutzt werden, wenn die technischen Vorraussetzungen der StVZO gegeben sind.
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Kurzzeitkennzeichen = Überführungskennzeichen: [
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Kurzzeitkennzeichen dürfen für Überführungsfahrten (auch zur TÜV-Prüfung oder zur Werkstatt - also auch Fahrzeuge ohne Tüv können gefahren werden) sowie für Probefahrten benutzt werden. Wie damals schon mit den Roten Kennzeichen wird es durchaus schwer nachzuweisen sein, ob seine Ausfahrt eine reine Vergnügungsfahrt oder aber eine ausgiebige Probefahrt ist.
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Zitat von gentleman-smart
Innerhalb dieser Frist des Kurzzeitkennzeichens (i.d.R. 3 Tage) ist es möglich den PKW über die Landesgrenzen hinaus zu bewegen, wenn wiederum die Technik i.O. ist. Jedoch wird es kritisch, wenn im Ausland ein Unfall passiert.
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Nein!
Kurzzeitkennzeichen sind 5 Tage gültig. Über Landesgrenzen hinaus kannst du nur mit einem Ausfuhrkennzeichen fahren. Ausfuhrkennzeichen sind normalerweise günstiger als Kurzzeitkennzeichen fürs Innland. Das Zulassungssiegel für dein Ausfuhrkennzeichen bekommst nur bei der Zulassungstelle, wenn du das Fahrzeug vorzeigst. Mit ungestempeltem Kennzeichen kannst du nur das Auto zur Zulassungsstelle verbringen.
Ich persönlich würde sowas auch nicht machen, KFZ ohne Tüv mit Kurzzeitkennzeichen in den Urlaub mitnehmen. Wenn was passiert und es wird dir nachgewiesen, dass du das Kurzzeitkennzeichen zweckentfremdet hast, hast du schon mal eine Anzeige am Hals. Und wenn das rauskommt, nimmt dich die Versicherung 100%ig in Regress - und dann wird's richtig teuer!