Zitat:
Zitat von Amiganer
Nein!
Mit Kurzzeitkennzeichen kann man auch Fahrzeuge ohne Tüv oder AU bewegen.
Schäden, die auf Mängel am Fahrzeug zurückzuführen sind, werden aber Probleme bereiten.
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Du hast Recht. Habe mich undeutlich ausgedrückt. Habe im Kopf gehabt die Karre wäre schrott (Gott verdammte Einbdilung).
Generell ohne TÜV geht, stimmt. Allerdings muss es immer noch Sicherheitskreterien erfüllen. Was bei einem Schrott-Auto, um das es hier nicht geht, nicht der Fall wäre :-)