Zitat:
Zitat von Stinky93
Also wenn du durchschnittlich mit 200 über die Autobahnen heißen willst, dann wird es den "Anhänger" wohl zerreisen - nicht umsonst gilt - allerdings bei Autoanhängern - maximal Tempo 100 (oder waren's 120?)
|
Mach Dich schlau und lese etwas.
1. Fahren mit dem Anhänger ist Außerhalb geschlossener Ortschaften bis 80 km/h erlaubt
2. Lediglich auf den Deutschen Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist es erlaubt mit 100 km/h zu fahren, wenn
a – das Zugfahrzeug über ABS verfügt
b – Anhängerachse Stoßgedämpft ist
c – die Anhängerreifen dem Geschwindigkeitindex der Klasse L entsprechen ( bis 120 km/h )
d – Rie Anhängerreifen nicht älter als 6 Jahre sind
Dies gilt nur für PKW. Die Sondergenehmigungn ( die 100 km/h Zulassung ) muss man zusammen mit dem Zugfahrzeug beim TÜV ( Baurad ) abnehmen und sie gilt nur fir DEN Zug. Kosten 40,- €
Zitat:
Zitat von ich71092
Soweit ich mich erinnere waren es nur 80, konnte aber beim TÜV Fahrzeug+Anhänger so abnehmen lassen, dann darf man nur mit diesem Fahrzeug und diesem Anhänger auch 100 fahren.
|
Wie oben
Zitat:
Zitat von ich71092
Ob man so nen Anhänger überhaupt mit nem Motorrad fahren darf, weiß ich allerdings nicht.
|
Mit einem Motorrad ist es erlaubt Motorradanhänger zu ziehen, die Höchst zugelassene Geschwindigkeit darf dabei die 60 km/h nicht überschritten werden, auch auf der Autobahn nicht, es gibt keine Sondergenehmigungen. Daher würde ich auf den Anhänger ganz und gar verzichten !