Die Freiheit der Kunst wird in Art. 5 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützt. Die Kunstfreiheit unterliegt keinem Gesetzesvorbehalt, kann daher durch ein Gesetz nicht eingeschränkt werden. Hintergrund sind nicht zuletzt die Erfahrungen im Nationalsozialismus. Jedoch kann sich eine Einschränkung aus der Kollision mit anderen Grundrechten ergeben.
Insofern kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Einschränkungen der Kunstfreiheit durch das Bundesverfassungsgericht. Die erste wesentliche Entscheidung war die sogenannte Mephisto-Entscheidung von 1971, in der durch eine Interessenabwägung mit der Menschenwürde die Kunstfreiheit eingeschränkt wurde.
Es besteht keine allgemein anerkannte Definition der Kunst. Das Bundesverfassungsgericht hat im Laufe der Zeit drei verschiedene Kunstbegriffe entwickelt:
1.
Der materielle Kunstbegriff (Mephisto-Entscheidung): Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium in einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden.
2.
Der formelle Kunstbegriff: Ein Kunstwerk ist gegeben, wenn es einem bestimmten Werktyp (Malerei, Dichtung, Schauspiel etc.) zugeordnet werden kann.
3.
Der offene Kunstbegriff: Kennzeichnend für ein Kunstwerk ist, dass es wegen der Mannigfaltigkeit seines Aussagegehalts möglich ist, der Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weiterreichende Bedeutungen zu entnehmen.
Dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG unterliegen sowohl der Werkbereich (d.h. die künstlerische Tätigkeit als solche) als auch der Wirkbereich (die Darstellung/Verbreitung der Kunst).
Was der Meister und sein Schüler hier ablieferten, darf man dem allgemeinen Verständnis nach schon als Kunst bezeichnen, wenn nicht sogar Kunst in vollendeter Form.
Ich hab die olle Mona schon "live" im Louvre gesehen und bin auch heute noch der Meinung, dass das was ein Joseph Beuys so ablieferte, Lichtjahre davon entfernt ist/war.
...Ich hab die olle Mona schon "live" im Louvre gesehen und bin auch heute noch der Meinung, dass das was ein Joseph Beuys so ablieferte, Lichtjahre davon entfernt ist/war.
Ich hatte mal eine Diskussion mit einer Bekannten über das Verständnis für Moderne Kunst.
Ich begann zu lesen und versuchte zu verstehen, gab aber dann auf, weil mir einfach das Interesse an dieser Thematik fehlt. Kunst wird für mich immer im Auge und der Phantasie des Betrachters liegen.
Werke von der Renaissance bis zum "Der Blaue Reiter" entprechen ja noch meiner Vorstellungskraft, aber mit Joseph Heinrich Beuys kann ich leider auch nichts anfangen. Es fehlt eben bei mir das Interesse, mich damit auseinanderzusetzen.
@topic
Wenngleich Kunst im Auge des Betrachters liegt, gibt es gesellschaftlich anerkannte Kunst, die diesen Namen nunmal trägt. Und sicherlich ist die Mona Lisa eines dieser Werke. Das nicht alles immer jedem gefällt, sollte auch klar sein, aber nur weil es einem nicht gefällt, muss mans nicht herabwürdigen.