Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
28.01.21, 09:59
|
#1
|
Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.582
|
Streit um Verdachtsfall-Einstufung AfD scheitert vor Gericht
Zitat:

Der AfD droht eine Einstufung durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall. In dem Streit wollte sie vor Gericht eine Zwischenregelung erreichen - scheiterte aber. Das Verfahren geht jetzt weiter.
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der AfD auf eine Zwischenregelung im Streit um die Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgelehnt. Das BfV habe zugesagt, sich bis zum Abschluss eines Eilverfahrens nicht öffentlich zu einer möglichen Einstufung zu äußern. Deshalb sei dieser Zwischenschritt nicht nötig, teilte das Gericht mit.
Auch habe das Amt zugesagt, bis zu einer Entscheidung auf die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu verzichten.
Keine Überwachung der Abgeordneten
Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht zugesagt, bis zum Ende des Eilverfahrens Kandidaten und Abgeordnete der Partei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Außerdem wird der Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Verfahrens darauf verzichten, öffentlich bekanntzugeben, ob es die AfD als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft.
Das Gericht stellte fest, angesichts der vom Bundesamt für Verfassungsschutz abgegebenen Erklärungen könnte sich eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln während der Dauer des Eilverfahrens lediglich auf die einfachen Mitglieder der Partei auswirken - diese möglichen Folgen seien nicht derart gravierend, dass eine Zwischenregelung notwendig wäre.
Öffentliches Interesse an Beobachtung
Laut Gericht bestehe grundsätzlich ein erhebliches öffentliches Interesse an einer Beobachtung nach einer Einstufung als Verdachtsfall. Denn es gehe um den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die von den Verfassungsschutzbehörden zu verteidigen sei, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts Köln.
Bei der Einschätzung der Gesamtpartei spielt die Frage, wie groß der Einfluss des formal inzwischen aufgelösten "Flügels" um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke ist, eine wichtige Rolle. Diese Strömung hatte der Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.
Gegen den Beschluss kann die AfD Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
Die AfD versucht juristisch abzuwehren was Kernaufgabe des Verfassungsschutzes ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Es ist nicht verwunderlich das letztes Jahr d[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] Mitglieder schrumpfte, die Antwort der Partei war aber knapp, es wurden Karteileichen und Mitgliedsbeitragschuldner entfernt. Fast 10 % Verlust an Mitgliedern letztes Jahr ist schon eine ordentliche Größe. Der Rückenwind der AfD flacht ab, die vielen Skandale und Aussagen verschrecken die bürgerliche Mitte.
|
|
|
Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:06 Uhr.
().
|