MunichEast |
28.01.21 17:44 |
Zitat:
Zitat von MG_T
(Beitrag 39772049)
Aber eine Bitte habe ich an dich (oder die, die deinen Beitrag geliked haben): Magst du mir erklären, was die AfD denn bitte verfassungsfeindliches macht?
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Aber sehr gerne, diese Aussage ist zum Beispiel, es gibt so schrecklich viele, verfassungsfeindlich : "Die Überwindung des Parteigeistes und die enge Verbindung mit den neutralen, sachkompetenten staatlichen Institutionen halte ich für entscheidend bei der Lösung der anstehenden Probleme. " Dieses Zitat stammt aus Björn Höckes Buch „Niemals zweimal in denselben Fluss“.
In unserem Grundgesetz ist in Art. 21 GG das wirken der Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes verankert und nicht veränderbar. Damit ist diese Aussage verfassungsfeindlich. Parteien sind Fundament unser Demokratie und Regierungsbildung. Viele solcher Aussagen in Wort und Schrift sind verfassungsfeindlich und rechtfertigen die Prüfung durch den Verfassungsschutz. Ein Verbot dieser Partei nicht ausgeschlossen.
Verfassungswidrig sind Dinge, wie die zu niedrigen Sätzen bei den Leistungen für Asylbewerber. Moniert 2012, da die bisherige Regelung gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen.
Für Dich nochmal in Kürze. Feindlich bestrebt die Abschaffung nicht veränderbarer Grundrechte. Widrig ein unerlaubte Einschränkung oder falsche Auslegung.
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