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myGully |
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04.11.22, 06:50
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#1
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Ruhrpottkind
Registriert seit: Jun 2011
Ort: Dänemark
Beiträge: 566
Bedankt: 690
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@Munich...
Mich würde interessieren, was Du sagen würdest, wenn Dein Sohn auf dem Fahrrad gesessen hätte...
Shit happens?
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei RTC1207 bedankt:
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04.11.22, 08:06
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#2
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.341
Bedankt: 23.652
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Zitat:
Zitat von RTC1207
@Munich...
Mich würde interessieren, was Du sagen würdest, wenn Dein Sohn auf dem Fahrrad gesessen hätte...
Shit happens?
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Na, werden wir wieder persönlich ? Meiner Info nach, die ich aus offiziellen Stellen noch nicht bestätigt fand, nahm die Dame nicht den Radweg und kreuzte zwei Fahrbahnen. Warten wir den Polizeibericht oder amtliche Stellungnahmen ab.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MunichEast:
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04.11.22, 12:04
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 712
Bedankt: 578
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Meiner Info nach, die ich aus offiziellen Stellen noch nicht bestätigt fand, nahm die Dame nicht den Radweg und kreuzte zwei Fahrbahnen. Warten wir den Polizeibericht oder amtliche Stellungnahmen ab.
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Die Frage der Mitursächlichkeit wird, wenn überhaupt, ein Gericht klären und kein Polizeibericht oder ne amtliche Stellungsnahme
gegen 2 der Kleber läuft ja ne Strafanzeige ( fahrlässigen Tötung) , aber spätestens bei der Verhandlung mit den LKW Fahrer, wird sich klären, wem was zuzurechnen sei
von daher, die Schuld bei der Radfahrerin zu suchen ( oh sie hat den Radweg nicht genutzt ) ist reine Relativierung
im übrigen ist die Frau nicht mehr hirntod, sie ist gestern Abend im Krankenhaus verstorben
Geändert von brakal1 (04.11.22 um 12:18 Uhr)
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei brakal1 bedankt:
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04.11.22, 13:17
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#4
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Insane Noob
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2.254
Bedankt: 5.482
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Zitat:
Zitat von brakal1
[...]
von daher, die Schuld bei der Radfahrerin zu suchen ( oh sie hat den Radweg nicht genutzt ) ist reine Relativierung.
[...]
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Unabhängig davon, dass ich die Protestaktionen für gefählich und leichtsinnig halte, ist es keine Relativierung, wenn die Schuld bei der Radfahrerin liegt.
Wenn sie sich durch Leichtsinnigkeit, Unachtsamkeit oder aus Versehen in Gefahr bringt, weil sie sich nicht an die geltenden Verkehrsregeln gehalten hat, ist sie selber Schuld an ihrem Unfall. Ob die Uhu-Crew nun wegen Behinderung oder Unterlassung oder sonst der Gleichen fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, hat mit der eigentlichen Frage des Unfallherganges und der damit verbundenen Schuldfrage nichts zu tun.
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