Zitat:
Zitat von sammler
Es ging ja nur um ein Lied. In Berlin wird angeblich unter 200 Lieder keine Staatsmacht aktiv.
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Es handelt sich aber um einen Leak. Diesen unerlaubt zu veröffentlichen ist zu werten wie eine sehr häufige Copyrightverletzung. Es ist also eine
schwere Rechtsverletzung.
Zitat:
Das deutsche Gesetz sieht den Auskunftsanspruch für Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes" vor. Er wird in der Regel entweder bei besonders vielen oder bei besonders schweren Rechtsverletzungen geltend gemacht.
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Die Kanzlei hat in diesem Fall wohl besonders Glück gehabt, da derjenige seine echte Email Adresse bei Rapidshare hinterlegt hat. Somit war es nicht schwer an seine Daten zu kommen, sollten sie vom Email Anbieter herausgegeben worden sein.
Desweiteren sollte man erwähnen, dass bei unveröffentlichtem Material ein sehr zügiges Vorgehen der Angelegenheit vorgeschrieben ist, um den Schaden im Vorfeld ziemlich gering zu halten.