Ein sehr gelunger Artikel wie ich finde. So sollten Nachrichten sein. Neutral vorgebrachte Informationen und keine Vorverurteilung in egal welche Richtung. So viel zu den "schönen" Dingen.
Zitat:
Zitat von MunichEast
Diese Spielchen der AfD sind nun wahrlich kein Ruhmesblatt, den Hammelsprung missbrauchen sie gerne und verstecken sich dann vor der Tür.
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Mag auf andere Fälle zutreffen. Aber in dem Artikel geht es um einen speziellen Fall und nicht um irgendwelche anderen Vorkomnisse.
Zitat:
Zitat von MunichEast
Hier wollen sie nun auf das Recht pochen ? Eine traurige Lachnummer.
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Steht ihnen das etwa nicht zu? Eine seltsame Einstellung zu Recht und Ordnung die du hier an den Tag legst. Aber es geht ja schließlich auf die AfD, da muss man es nicht so genau nehmen.
Zitat:
Zitat von MunichEast
Das hier nun Herr Vosgerau als der große Staatsrechts Weise genutzt wird, wen wundert es. Seine Bücher kann man im Kopp Verlag bestellen, wie brandheiß das neue Buch "
Herrschaft des Unrechts" und bei AfD Veranstaltungen ist er gern geladener Redner.
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Wärst du so freundlich und erklärst bitte was das mit dem eigentlichen Verfahren zu tun hat, was der Mann für Bücher schreibt und bei wechem Verlag er es vertreibt?
Zitat:
Zitat von MunichEast
Das Gericht wird den Vorwurf prüfen, bis dahin kann die AfD weiter Politiker unwürdige Spielchen im Bundestag spielen ...
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Ein netter Abschließender Satz, den ich direkt mal als Aufhänger für meine Antwort nutze.
Fakt ist, dass 355 Abgeordnete anwesend sein müssen um Beschlussfähig zu sein. Die Rahmenbedingungen spielen hierbei keine Rolle. 355 Anwesende wenn es dunkel ist, es regnet oder eben in der Nacht um 01:30 Uhr. Spielt keine Rolle.
Um diese Beschlussfähigkeit zu prüfen, gibt es den sogenannten Hammelsprung. Auf den kann allerdings verzichtet werden, wenn der Sitzungsvorstand einstimmig der Meinung ist, dass genug Leute anwesend sind. Aber scheinbar war das nicht der Fall und das nicht nur knapp, sondern wohl offentlicht.
Auch wenn diese Sitzung unnötiger Weise in die Länge gezogen worden ist, wie bereits in einem anderen Thread zu diesem Thema gemutmaßt wurde, und die Abstimmung nur noch eine Formalie darstellte, ist es dennoch festgeschrieben, dass die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein muss um eine Abstimmung zu legitimieren.
Das ist meine Meinung zu dem Thema, je nach dem wie sich der Bundespräsident entscheidet, werden wir die Ergebnisse aus Karlsruhe abwarten müssen.