myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > News
Seite neu laden

[Recht & Politik] Filesharing: Eltern haften nicht für erwachsenes Kind

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
Antwort
Themen-Optionen Ansicht
Ungelesen 08.01.14, 17:19   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
Prince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt Punkte
Standard Filesharing: Eltern haften nicht für erwachsenes Kind

Zitat:
Eltern sind nicht dafür verantwortlich, wenn ihr volljähriges Kind ihren Internet-Anschluss für Urheberrechtsverletzungen via Filesharing nutzt. Sie können also auch nicht über die Störerhaftung hinzugezogen werden.

Der Tatzeitpunkt liegt schon einige Zeit zurück: Im Sommer 2006 sollen laut einem Musikunternehmen über den fraglichen Anschluss 3.749 Musikdateien über eine Tauschbörse bereitgestellt worden sein - was mehr oder weniger automatisch geschieht, wenn man etwas aus dem jeweiligen Netzwerk herunterlädt. Das Unternehmen veranlasste daraufhin die Zustellung einer Abmahnung, schilderte der Bundesgerichtshof (BGH) die Situation.

Der Anschlussinhaber gab daraufhin zwar eine Unterlassungserklärung ab - allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und mit der Weigerung, die für die Abmahnung angefallenen Anwaltskosten in Höhe von 3.454,60 Euro zu zahlen. Diese wollte sich die Firma natürlich holen und hatte in den ersten Instanzen auch Erfolg.


Denn der Anschlussinhaber habe seinem 20-jährigen Sohn, der bei einer Befragung durch die Polizei auch zugab, für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein, die Anbindung überlassen. Auch ohne konkrete Anhaltspunkte, dass dieser Filesharing betreiben will, hätte er ihn über die Rechtswidrigkeit dessen aufklären müssen, um sich nicht mitschuldig zu machen, hieß es damals.

Der BGH sah dies nach einem nun ergangenen Urteil allerdings anders. "Bei der Überlassung eines Internetanschlusses an volljährige Familienangehörige ist zu berücksichtigen, dass die Überlassung durch den Anschlussinhaber auf familiärer Verbundenheit beruht und Volljährige für ihre Handlungen selbst verantwortlich sind", lautete die Einschätzung aus Karlsruhe. Insbesondere das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen und die Eigenverantwortung des Sohnes würden es gebieten, dass eine Belehrung erst dann zu erfolgen habe, wenn der Anschlussinhaber tatsächlich Hinweise auf illegale Taten erhält - wie etwa durch eine Abmahnung.

Die Klage des Musikunternehmens wurde daher zurückgewiesen. Falls dieses bis heute nicht auch gegen den Sohn selbst vorgegangen ist, dürfte es wohl kaum noch eine Chance haben, aus dem Fall etwas herauszuschlagen. Denn die Tat dürfte inzwischen verjährt sein.

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
__________________
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] | [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Prince ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 08.01.14, 19:25   #2
ckjthedogmaster
Chuck Norris sein Vater
 
Benutzerbild von ckjthedogmaster
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
ckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkte
Standard

Na gut, wenn sie es sich halt bei dem Anschlußinhaber nicht holen, den Sohnemann werden sie mit Sicherheit nicht vergessen haben...
ckjthedogmaster ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 08.01.14, 23:23   #3
Elexius
Altrocker
 
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Tief im Osten
Beiträge: 57
Bedankt: 2.155
Elexius ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard

Diese Entscheidung überrascht mich nicht im Geringsten. Dass die leere Phrase "Eltern haften für ihre Kinder" rechtlich gesehen wenig wert ist, dürfte mittlerweile bekannt sein (Stichwort: Aufsichtspflichtverletzung). Warum sollte dann eine generelle Haftung für erwachsene Kinder gelten?

Das Verwandschaftsverhältnis ist juristisch irrelevant. Erwachsene Kinder im eigenen Haushalt werden haftungsrechtlich seit eh und je nicht anders behandelt als Untermieter oder Mitbewohner in einer WG, da die elterliche Aufsichtspflicht mit zunehmendem Alter - bei normaler Entwicklung - der Kinder stetig abnimmt und mit Erreichen der Volljährigkeit (in D also mit 18 Jahren) vollständig erlischt. So lange also keine halbwegs konkreten Verdachtsmomente vorliegen, kann der Anschlussinhaber nicht haftbar gemacht werden.

Im Grunde hat der BGH hier nur bestätigt, was das geschriebene Recht vorgibt. Auch wenn das Internet immer noch in vielerlei Hinsicht eine rechtliche Grauzone darstellt und insbesondere das Strafrecht einer dringenden Anpassung bedarf, so können doch viele Fälle mit den derzeit vorliegenden Rechtsnormen (sprich: Gesetzen) adäquat gelöst werden. Wenn ich meinem erwachsenen Kind jedes Wochenende mein Auto überlasse und er/sie dieses für kriminelle Handlungen (Einbrüche, Drogendelikte etc.) nutzt, so kann ich dafür ebenfalls weder zivil- noch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, außer wenn ich davon wußte oder aufgrund von klaren Anhaltspunkten hätte wissen müssen.

Und zur Verjährung in diesem konkreten Fall: Sollten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Unternehmen bis dato nur und ausschließlich gegen den Anschlussinhaber vorgegangen sein, dann wären tatsächlich alle Ansprüche verjährt. Hat aber der Sohn vor Ablauf der Verjährungsfrist auch nur ein einziges formloses Schreiben des Unternehmens erhalten, in dem dieses seine Ansprüche geltend macht, so ist die Verjährung gehemmt. Das geht aber aus der Agenturmeldung nicht hervor. Und darum halte ich mich normalerweise mit Bewertungen von Gerichtsurteilen aus Pressemeldungen stark zurück, da man eine Entscheidung kaum kommentieren oder bewerten kann, ohne die Aktenlage oder zumindest das vollständige Urteil im Wortlaut zu kennen. Das aber nur am Rande.
Elexius ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:45 Uhr.


Sitemap

().