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Filesharing: Eltern haften nicht für erwachsenes Kind
Zitat:
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Na gut, wenn sie es sich halt bei dem Anschlußinhaber nicht holen, den Sohnemann werden sie mit Sicherheit nicht vergessen haben...
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Diese Entscheidung überrascht mich nicht im Geringsten. Dass die leere Phrase "Eltern haften für ihre Kinder" rechtlich gesehen wenig wert ist, dürfte mittlerweile bekannt sein (Stichwort: Aufsichtspflichtverletzung). Warum sollte dann eine generelle Haftung für erwachsene Kinder gelten?
Das Verwandschaftsverhältnis ist juristisch irrelevant. Erwachsene Kinder im eigenen Haushalt werden haftungsrechtlich seit eh und je nicht anders behandelt als Untermieter oder Mitbewohner in einer WG, da die elterliche Aufsichtspflicht mit zunehmendem Alter - bei normaler Entwicklung - der Kinder stetig abnimmt und mit Erreichen der Volljährigkeit (in D also mit 18 Jahren) vollständig erlischt. So lange also keine halbwegs konkreten Verdachtsmomente vorliegen, kann der Anschlussinhaber nicht haftbar gemacht werden. Im Grunde hat der BGH hier nur bestätigt, was das geschriebene Recht vorgibt. Auch wenn das Internet immer noch in vielerlei Hinsicht eine rechtliche Grauzone darstellt und insbesondere das Strafrecht einer dringenden Anpassung bedarf, so können doch viele Fälle mit den derzeit vorliegenden Rechtsnormen (sprich: Gesetzen) adäquat gelöst werden. Wenn ich meinem erwachsenen Kind jedes Wochenende mein Auto überlasse und er/sie dieses für kriminelle Handlungen (Einbrüche, Drogendelikte etc.) nutzt, so kann ich dafür ebenfalls weder zivil- noch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, außer wenn ich davon wußte oder aufgrund von klaren Anhaltspunkten hätte wissen müssen. Und zur Verjährung in diesem konkreten Fall: Sollten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Unternehmen bis dato nur und ausschließlich gegen den Anschlussinhaber vorgegangen sein, dann wären tatsächlich alle Ansprüche verjährt. Hat aber der Sohn vor Ablauf der Verjährungsfrist auch nur ein einziges formloses Schreiben des Unternehmens erhalten, in dem dieses seine Ansprüche geltend macht, so ist die Verjährung gehemmt. Das geht aber aus der Agenturmeldung nicht hervor. Und darum halte ich mich normalerweise mit Bewertungen von Gerichtsurteilen aus Pressemeldungen stark zurück, da man eine Entscheidung kaum kommentieren oder bewerten kann, ohne die Aktenlage oder zumindest das vollständige Urteil im Wortlaut zu kennen. Das aber nur am Rande. |
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