EuGH kippt Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente
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Der Europäische Gerichtshof hat die in Deutschland geltende Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente für rechtswidrig erklärt. Die Festlegung einheitlicher Abgabepreise beschränke den freien Warenverkehr in der EU und verstoße damit gegen EU-Recht, heißt es in dem Urteil.
Im aktuellen Fall ging es um eine Kooperation zwischen der Deutschen Parkinson Vereinigung und der niederländischen Versandapotheke DocMorris. Danach konnten die Vereinsmitglieder bei DocMorris Boni für rezeptpflichtige Parkinson-Medikamente erhalten. Dagegen hatte die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (ZBW) vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt. Die Deutsche Parkinson Vereinigung hat ihren Sitz in Neuss.
Die Preisdeckelung soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums gewährleisten, dass Medikamente nicht zu teuer werden und dass damit die Krankenkassenbeiträge bezahlbar bleiben. Ein weiteres Ziel sind demnach gleiche Wettbewerbsbedingungen und ein flächendeckendes Apothekennetz in allen Regionen Deutschlands.
Ein EU-Gutachter hatte schon im Juni argumentiert, die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente sei nicht mit EU-Recht vereinbar.
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