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myGully |
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12.10.14, 10:03
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#1
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Um solchen Preisänderungen mehrmals am Tag Einhalt zu gebieten, muss ein entsprechendes Gesetz her, welches solche häufigen Preisänderungen verbietet. Ich bezweifel aber, dass solch ein Gesetz kommt.
Ansonsten ist es schon eine Erleichterung, weil dann nicht mehr behauptet werden kann, dass "vergessen" wurde, den Preis zu ändern und jedes Mal eine Diskussion los geht.
Aber eines frage ich mich doch. Wenn Kunde A z.B. etwas für 1,99 Euro in den Einkaufswagen legt und während er zur Kasse stiefelt, der Preis auf 2,05 Euro geändert wird, was bezahlt er dann? 1,99 Euro oder 2,05 Euro? Und wie kann der Kunde beweisen, dass er es wegen 1,99 Euro genommen hat?
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12.10.14, 10:25
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#2
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 94
Bedankt: 121
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Zitat:
Zitat von Destiny
Aber eines frage ich mich doch. Wenn Kunde A z.B. etwas für 1,99 Euro in den Einkaufswagen legt und während er zur Kasse stiefelt, der Preis auf 2,05 Euro geändert wird, was bezahlt er dann? 1,99 Euro oder 2,05 Euro? Und wie kann der Kunde beweisen, dass er es wegen 1,99 Euro genommen hat? 
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Der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zu Stande. Der Preis, der dort genannt wird, wird durch das Bezahlen für beide Seiten bindend, sofern keine mündlichen Absprachen ("Bitte erkundigen Sie sich an der Information, um den niedrigeren Preis zu erhalten.") dies ändern.
Elektronische Preisschilder mit ihren Vor- und Nachteilen werden kommen. Keine Frage. Das spart den Läden die Etikettierung per Hand. Man kann auf Nachfragespitzen mit Preiserhöhungen reagieren oder mittels Preissenkungen in wenig frequentierten Zeiten Kunden in den Laden locken (ja, das setzt voraus, dass entsprechend Werbung gemacht wird.). Z.B. ist der Mittwoch umsatzschwach - und könnte daher eine Belebung durch niedrigere Preise erhalten. Andererseits ist es gefährlich, an "Einkaufstagen" wie dem Samstag die Preise zu erhöhen, da letztlich ein Bertrand-Wettbewerb in der Branche vorliegt und asymmetrische Preiserhöhungen eine Kundenwanderung bedeuten könnten.
Es bleibt daher abzuwarten, wie die Einkaufsmärkte mit elektronischen Preisschildern umgehen und wie sich diese auf Preise auswirken. Mit Sicherheit wird es gerade im ersten Jahr für den Kunden sinnvoll sein, besonders stark Preise zu vergleichen, um an die Betreiber das Signal zu senden: Wir passen auf, wir schauen nach wie vor auf Preis, Menge und Qualität.
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12.10.14, 11:06
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#3
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Zitat:
Zitat von Destiny
Ansonsten ist es schon eine Erleichterung, weil dann nicht mehr behauptet werden kann, dass "vergessen" wurde, den Preis zu ändern und jedes Mal eine Diskussion los geht.
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Zitat:
Zitat von fetterhund
Der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zu Stande. Der Preis, der dort genannt wird, wird durch das Bezahlen für beide Seiten bindend, sofern keine mündlichen Absprachen ("Bitte erkundigen Sie sich an der Information, um den niedrigeren Preis zu erhalten.") dies ändern.
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Nichts desto trotz könnte unter Umständen eine unlautere Handlung und somit ein Verstoß gegen das UWG vorliegen. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Verbraucher über den Preis getäuscht wird (= irreführende Handlung § 5 Abs.1 Nr.2 UWG).
Ich sehe das aber eher unkritisch. Zum einen könnte man die (täglichen) Preisanpassungen vor Ladenöffnung vornehmen, zum anderen werden falsch ausgezeichnete Waren schneller und einfacher identifiziert und die Fehlerquote reduziert.
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