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myGully |
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09.07.14, 12:14
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Bundesprüfstelle äußert sich zu Hacker-Angriff auf das BPJM-Modul
Zitat:
Am gestrigen Tag sickerte eine Liste mit circa 300o Web-Adressen ins Netz. Tüftlern war es gelungen, das BPjM-Modul zu entschlüsseln, welches Adressen unter anderem an Anbieter von Sicherheits-Software und Router-Hersteller wie AVM sendet. Es handelt sich bei den ins Netz gelangten Daten um Internetseiten, deren Inhalt als jugendgefährdend oder schwer jugendgefährdend eingestuft wurde, beziehungsweise sogar als strafrelevant gilt.
Die Liste der indizierten Angebote ist nach dem Jugendschutzgesetz nicht öffentlich, wie es die Bundesprüfstelle für Jugendmedien in einer Pressemitteilung kommuniziert. Damit möchte der Gesetzgeber anscheinend verhindern, dass Kinder und Jugendliche die Liste der indizierten Angebote als ‚Hitliste‘ zum Anlass nehmen, sich Zugang zu gerade diesen Medien zu verschaffen.
Die BPjM hat die zuständige Aufsicht über den Jugendschutz im Internet, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), das Bundeskriminalamt sowie die Staatsanwaltschaft über den Vorgang informiert und Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und man teilt weiterhin mit, dass es bei einigen Angeboten ausreicht, diese Seiten aufzurufen, um eine Strafverfolgung zu rechtfertigen.
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09.07.14, 12:55
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#2
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
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Nur damit ich das richtig verstehe:
BPJM: Hier is ne Liste mit MD5-Hashes fürn Router, könnter haben.
User: Cool, Hashcat.
BPJM: WTF Strafanzeige!
Wo liegt da die strafbare Handlung? Oder ist das Verbreiten der Liste gemeint? Wenn das so ist: "Flohmarkt", "Internet". Habe ich mich gerade strafbar gemacht, weil ich eine Liste verbreitet habe, wo es jugendgefährdende Inhalte gibt?
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09.07.14, 13:05
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#3
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Süchtiger
Registriert seit: Jan 2014
Beiträge: 727
Bedankt: 627
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Uff, dann setzen sich aber einige der Gefahr einer Strafverfolgung aus
Auszug aus dieser Liste:
Zitat:
1by-day.com
abbywinters.com
adult-empire.com
adultfriendfinder.com
aebn.net
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um nur ein paar zu nennen.
Da werden aber mit Sicherheit auch noch andere Kaliber zu Finden sein, weshalb ich vom weiteren Probieren besser absehen werde.
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09.07.14, 15:58
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#4
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You just lost the Game
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Zum Glück nicht in Bayern
Beiträge: 185
Bedankt: 147
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In der Liste steht unter anderem
Zitat:
http://amazon.co.uk/Deep-Silver-Dead-Island-Xbox/dp/B004O6MO28/ref=sr_1_1
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Jetzt frage ich mich: Hinten am Link ist doch ein REF-Teil. Also ergibt nur der Link mit exakt diesem REF-Teil den korrekten Hash, der im Router geblockt ist, oder?
Mache ich einen Denkfehler, oder ist das von der BPJM nicht ganz clever durchdacht?
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Weil es soviel Negativität in der Welt gibt: Ich hoffe, dass jeder der das hier liest einen absolut wundervollen Tag hat!
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10.07.14, 02:20
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#5
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.247
Bedankt: 1.130
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Falls es jemand interessiert bei netzpoltik.org gibt es einen weiterführenden Bericht den ich an dieser Stelle mal als lese Empfehlung setzen möchte: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Meine Liste was wir nicht brauchen: GVU, GEMA, GEZ, Religionen, Radikale(Rechts o. Links), Kriege, Drogen, Steuerverschwendung, TTIP, Zahnbürste mit Bluetooth, Helene Fischer
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