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Bundesprüfstelle äußert sich zu Hacker-Angriff auf das BPJM-Modul
Zitat:
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Nur damit ich das richtig verstehe:
BPJM: Hier is ne Liste mit MD5-Hashes fürn Router, könnter haben. User: Cool, Hashcat. BPJM: WTF Strafanzeige! Wo liegt da die strafbare Handlung? Oder ist das Verbreiten der Liste gemeint? Wenn das so ist: "Flohmarkt", "Internet". Habe ich mich gerade strafbar gemacht, weil ich eine Liste verbreitet habe, wo es jugendgefährdende Inhalte gibt? |
Uff, dann setzen sich aber einige der Gefahr einer Strafverfolgung aus ;)
Auszug aus dieser Liste: Zitat:
Da werden aber mit Sicherheit auch noch andere Kaliber zu Finden sein, weshalb ich vom weiteren Probieren besser absehen werde. |
In der Liste steht unter anderem
Zitat:
Mache ich einen Denkfehler, oder ist das von der BPJM nicht ganz clever durchdacht? |
Falls es jemand interessiert bei netzpoltik.org gibt es einen weiterführenden Bericht den ich an dieser Stelle mal als lese Empfehlung setzen möchte: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
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