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[Entertainment] Amazon-Doku: ARD hat Vorwürfe teilweise fingiert

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Ungelesen 07.04.13, 18:06   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
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Standard Amazon-Doku: ARD hat Vorwürfe teilweise fingiert

Zitat:
Jene ARD-Reportage, die vor einigen Wochen skandalöse Missstände beim Versandhändler Amazon aufgedeckt haben will, dürfte teilweise erfunden gewesen sein. Ein beteiligtes Unternehmen hat eine einstweilige Verfügung gegen die ARD erwirkt.

Wie die Branchenseite 'Meedia' berichtet, hat sich das Job-Touristikunternehmen CoCo vor Gericht gegen die von der ARD erhobenen Vorwürfe gewehrt und eine einstweilige Verfügung erwirkt. Genauer gesagt geht es um den Hessischen Rundfunk, der für den Bericht mit dem Titel "Ausgeliefert" verantwortlich war. Die ARD darf den Film in der derzeitigen Form nicht mehr im Rahmen der Madiathek zeigen.

Die Macher der Reportage, die angebliche Missstände bei Leiharbeitern des Online-Versandhausriesen angeprangert hat, hatten behauptet, dass das angemietete Personal in "heruntergekommen" Quartieren untergebracht gewesen sei und Vorwürfe hinsichtlich des Speiseraumes im Keller der von CoCo gemanagten Unterkünfte bzw. eines Restaurants erhoben.

Dort, gezeigt wurde das in einer angeblichen E-Mail, würden Menschen "abgefüttert wie die Schweine", hieß es. Eine Behauptung, der CoCo von Anfang an widersprochen hat und nun vor Gericht zunächst Recht bekam. Der besagte Speiseraum existiere gar nicht, so das Unternehmen: "Das ist schlicht eine Erfindung der ARD-Journalisten, gegen die wir auch juristisch vorgehen."

Der HR hat bereits vor der Gerichtsentscheidung bestätigt und eingestanden, dass der strittige Screenshot der E-Mail "fingiert" gewesen sei. Zudem musste der Hessische Rundfunk über seine Rechtsabteilung zugeben, dass auch eine im Film porträtierte polnische Leiharbeiterin namens Agnieszka Lewandowska "niemals als Leiharbeiterin bei Amazon beschäftigt war."


Nach der Reportage Mitte Februar hatte Amazon dem Touristikunternehmen CoCo gekündigt, wie sich nun herausstellt, offenbar zu Unrecht. Der HR kann gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg Rechtsmittel einlegen.

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