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myGully |
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15.12.12, 16:23
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#1
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Newbie
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 72
Bedankt: 4
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eine Frage (Juristen gesucht)
Guten Abend,
ich hätte mal ne Frage und zwar bin ich in März aus einer Wohnung ausgezogen und die Kaution habe ich damals nicht bekommen, da die Kaution im August mit der Hausnebenkosten verrechnet werden sollte, deswegen habe ich schriftlich zugesagt, dass die Kaution nach der Abrechnung ausgezahlt werden kann. Nun haben wir aber Dezember und habe immer noch nichts bekommen und die alte Vermieterin meinte es kann noch ne weile dauern...
Nun meine Frage kann die Vermieterin eigentlich zwei Kautionen für eine Wohung beziehen? denn die hat nen neuen Mieter die ne Kaution gezahlt hat...soweit ich weiß ist es ja gesetzlich verboten und ein Gesetzt kann man ja durch einen Verttrag nicht verändern bzw außerkraft setzten....
Was kann ich machen?
danke
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15.12.12, 19:20
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2012
Beiträge: 622
Bedankt: 388
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wasn des für'n titel.. ist klar, dass du ne frage hast; sonst würdest du kein thema erstellen..
zum thema: mach halt mal n bisschen druck, die Kaution gehört schließlich nicht ihr, sondern die hast du ihr als Absicherung im Notfall gegeben; da hat deine Vermieterin auch nichts von auszugeben.
__________________
Manchmal zieht man auch mit einem Aussichtslos den Hauptgewinn
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15.12.12, 19:30
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#3
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Zitat:
Nun meine Frage kann die Vermieterin eigentlich zwei Kautionen für eine Wohung beziehen?
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Nein, kann sie nicht. Hat sie aber auch nicht.
Die Kaution des neuen Mieters ist nicht mit der Deinigen identisch, bzw. gleichzustellen.
__________________
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15.12.12, 19:54
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#4
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Banned
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 657
Bedankt: 460
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Der Vermieter muss die Kaution auf ein Konto anlegen. Der Mieter kann dafür einen Nachweis verlangen. Da kann sich die Vermieterin nicht rausreden, dass es noch eine Weile dauern kann, bist die Kaution erstattet wird.
Beim neuen Mieter kann die Vermieterin natürlich wieder eine Kaution verlangen. Dass kann dir aber, als ehemaligen Mieter, egal sein.
Verlange den Nachweis, dass deine Vermieterin die Kaution angelegt hat und wann die Auszahlung erfolgt!
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15.12.12, 20:27
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#5
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Newbie
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 72
Bedankt: 4
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ich danke euch für die antworten...
ich habe vor nun die vemieterin schriftlich aufzufordern mir das geld innerhalb zwei wochen zu überweisen....bin mir aber nicht sicher ob ich das anspruch darauf habe..denn ich habe ja schriftlich bestätigt dass ich das geld erst nach der nebenkostenabrechnung haben kann... aufm papier steht kein zeitpunkt wann es genau dürchgeführt wird ..sie meinte aber die abrchnung wird in agust durchgeführt...
ist das vetrag eigentlich so gültig? oder kann ich sie trotzdem mit einem anwalt androhen...
danke
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16.12.12, 00:05
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#6
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Die Auszahlung der Kaution kann schon mal 6-8 Monate dauern, wobei die Rechtssprechung meines Wissens maximal 6 Monate als zulässig erachtet.
Musstest du wegen der letzten Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung leisten?
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