Deine frage ist etwas mehrdeutig gestellt. Fall 1. Wenn du Ihm alles verkaufen möchtest.
Unter der Hand wird dies nicht möglich sein, und wenn, dann ist der Chef relativ naiv. Denn sobald die Urheberrechte einer Software gekauft werden, wird auch der Quellcode und die S*****e mit verkauft, was ja bedeutet, das er nun Urheber der Software ist und in alles Einsehen kann. Daher, wenn er daran weiter Arbeiten möchte, muss er beweisen können, das er Urheber ist. Und dies wird er mit einem Beleg von dir machen müssen.
Fall 2. Wenn du die Software als Produkt selber vertreiben möchtest.
Erstmal brauchst du ein Softwarepatent, was dich zum alleinigen Besitzer der Software macht. Damit du in Urheberrechtsverletzungen Anspruch auf entschädigung hast. Sobald du Anfängst zu vertreiben, muss dies natürlich Buchhalterisch notiert werden. Damit das Finanzamt nachvollziehen kann, was dein Umsatz p.a. ist und du somit Eingesturft wirst. Was zur folge hat, das du beim Notar eine Mini-Gmbh oder OHG oder Ltd, oder was auch immer du dir aussuchst Gründest, auch möglich als Nebengewerbe.
Erst dann, kannst du Anfangen, deine Software zu vertreiben für Geld.
Fall 3. Vertrieb ohne Geld am direkten Verkauf
Die Software als Open-souce Programm also als Freeware anbieten, und versuchen alles über Werbung zu Finanzieren. Ab einem bestimmten Einkommen, wird aber auch hier verlangt, das du ein Gewerbe Anmeldest. Hier bieten sich aber viele Grauzonen im bezug auf Sponsoring oder Fördergeld.
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