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Ungelesen 07.11.10, 17:28   #1
Lord Schnitzel
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Zitat:
Zitat von blackhat.B3rT Beitrag anzeigen
Das Perverse ist ja, für Einschüssige Vorderlader mit Lunten oder Steinschloss braucht man weder einen Waffenschein noch ist es verboten sie zu führen.

(Und irgendwo glaube ich auch gelesen zu haben das Einhandmesser unter einer gewissen Länge (ich glaube 6cm) geführt werden dürfen, kann aber gut sein das das schon alt ist)

Joa, des mit dern Vorderladern hab ich mir auch schonmal gedacht.

Zu deinem 2. Teil:
Einhandmesser sind generell verboten mit sich zu fuehren, egal ob die Klingenlaenge 1 oder 20cm betraegt. So steht es im Gesetzestext:

"Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit Klingenlänge über 12 cm zu führen"

Zu beachten hierbei das "oder!
Demzufolge kannst du mit einem, sagen wir, Kuechenmesser mit 11cm rumrennen aber sobald es ein klappbares Messer, also Einhandmesser ist, darf die Klinge theoretisch nichteinmal 1cm betragen

Hier ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung:



Mit dem oberen Messer kannst du frei rumlaufen und keiner kann dir etwas tun.
Beim unteren (welches wohl nicht annaehernd so gefaehrlich ist wie das obere) bekommst du evtl. ein saftiges Bußgeld, denn mit diesem ist es verboten rumzulaufen.
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Ungelesen 07.11.10, 18:46   #2
blackhat.B3rT
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Zitat:
Zitat von Lord Schnitzel Beitrag anzeigen
Zu deinem 2. Teil:
Einhandmesser sind generell verboten mit sich zu fuehren, egal ob die Klingenlaenge 1 oder 20cm betraegt. So steht es im Gesetzestext:

"Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit Klingenlänge über 12 cm zu führen"
Dann ist das wohl beim alten Waffengesetz so gewesen.

Witzig ist ich hab mir erst letzt nen Cutter im Baumarkt gekauft, da war ein kleines Einhandmesser mit dabei (was unglaublich praktisch war als ich das Dach meiner Gartenhütte repariert habe, da oben sind Hände mangelware...)
blackhat.B3rT ist offline   Mit Zitat antworten
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