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myGully |
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18.02.12, 11:48
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#1
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Banned
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 497
Bedankt: 880
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Dazu sage ich nur: 5 Minuten Rittmeister, mindestens 18 Jahre Zahlmeister!!
Du bist ab Eintritt der Leistungen nach dem UVG als Kindesvater rückerstattungspflichtig. Das heisst, das Jugendamt zahlt Leistungen nach dem UVG, die du verpflichtet bist zurückzuzahlen unabhängig von deiner momentanen Leistungskraft.
Ein Tip: spreche beim Jugendamt persönlich vor, lege deine finanzielle Situation offen, bitte um Stundung! Die Leistungen nach dem UVG werden eh weitergewährt so dass sich die zurück zu erstattende Summe erhöhen wird.
Als Kindesvater bist du grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet.
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18.02.12, 12:01
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#2
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Banned
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Absurdistan
Beiträge: 216
Bedankt: 150
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Zitat:
Zitat von leveldn
Die Leistungen nach dem UVG werden eh weitergewährt so dass sich die zurück zu erstattende Summe erhöhen wird.
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Es ist eine Einstellung und Rückforderung
Das heist bei mir , dass sie nichts mehr zahlen, und ich nur noch die Rückzahlung habe.
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18.02.12, 12:22
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#3
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hate´s Retarded People
Registriert seit: May 2009
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 543
Bedankt: 1.986
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Zitat:
Zitat von leveldn
Dazu sage ich nur: 5 Minuten Rittmeister, mindestens 18 Jahre Zahlmeister!!
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Nich ganz, eigentlich bis zum 27. Lebensjahr. Thats fucked up. Und die Ämter lassen mir sich reden.
__________________
Wenn man von 666 genau 578 subtrahiert,
erhält man als Ergebnis 88,
(666-578=88 ) woraus sich ein klarer Zusammenhang zwischen Nazis und Satan erkennen lässt.
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