Tipp vom Ex-Pozilist:
Es wird so ablaufen, wie el samak schilderte.
Der Ladendetektiv, im Auftrag von Drogeriemarkt Müller, bringt dies zur Anzeige und die Pozilei (Strafverfolgungszwang §163 STPO) legt diesen Vorgang der Staatsanwaltschaft vor, welche dann evtl. ein Strafverfahren einleitet.
Bei einem Warenwert von ~ 10,--€ /Erstäter/ Einsichtigkeit/etc wird das Verfahren mit Sicherheit, ohne jegliche Auflagen (§ 153 STPO), eingestellt.
Dann bleibt auch nichts im Strafregister/Führungszeugnis zurück.
Eine mögliche "Bearbeitungsgebühr" im Geschäft und das Hausverbot, bleibt davon unberührt. Gibt ja noch andere Drogeriemärkte