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myGully |
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11.02.12, 08:37
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#1
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Banned
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.430
Bedankt: 924
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Aber man kann das Gerät nicht ohne illegale Software benutzen, Ist das so schwer?
Jetzt ganz ohne Wertung der Apple AGB oder Produktphilosophie, ist dem Käufer hier prinzipiell kein Vorwurf zu machen, wenn der VERKÄUFER keine gescheite Produktbeschreibung schreiben kann. Aber sowas erlebt man bei "solchen" Artikeln (v.A. Handys) ja leider öfter..
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11.02.12, 10:13
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#2
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Profi
Registriert seit: May 2009
Ort: riding the roos
Beiträge: 1.466
Bedankt: 1.057
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Zitat:
Zitat von cooki3monst3r
Aber man kann das Gerät nicht ohne illegale Software benutzen, Ist das so schwer?
Jetzt ganz ohne Wertung der Apple AGB oder Produktphilosophie, ist dem Käufer hier prinzipiell kein Vorwurf zu machen, wenn der VERKÄUFER keine gescheite Produktbeschreibung schreiben kann. Aber sowas erlebt man bei "solchen" Artikeln (v.A. Handys) ja leider öfter..
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Für mich bist du ganz schön auf dem Holzweg deswegen zitiere ich nochmal den wesentlichen Teil aus den Eröffnungspost :
Zitat:
Zitat von WebsterZ3
Hallo,
...
Jedenfalls hab ich in die Anzeige reingeschrieben, dass es jailbroken ist und durch den Jailbreak unlocked wurde.
...
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Wenn der Käufer keine Ahnung hat was ein Jailbreak ist wäre es seine Aufgabe gewesen mal nachzufragen.
Insofern haben sich denke ich deine Postings erledigt.
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11.02.12, 10:36
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#3
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Banned
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.430
Bedankt: 924
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Zitat:
Zitat von kkhamburg
Wenn der Käufer keine Ahnung hat was ein Jailbreak ist wäre es seine Aufgabe gewesen mal nachzufragen.
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Nein, weil hier ein WESENTLICHER Bestandteil des Produktes unbrauchbar geworden ist, hätte der Verkäufer ganz klar darauf hinweisen müssen.
Ich kann mein Android-Handy auch Umflashen ("rooten"), das Original-Android geht allerdings immer zurück.
Sprich, "Jailbreaken" ist "Szene-Slang" und wohl kaum für eine objektive Artikelbeschreibung geeignet.
Zitat:
Insofern haben sich denke ich deine Postings erledigt.
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Wenn das deine Meinung ist dann ist das ok.
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11.02.12, 11:15
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#4
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Mitglied
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 398
Bedankt: 131
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Zitat:
Zitat von cooki3monst3r
Nein, weil hier ein WESENTLICHER Bestandteil des Produktes unbrauchbar geworden ist, hätte der Verkäufer ganz klar darauf hinweisen müssen.
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Imho hat der TE durch seine Artikelbeschreibung genug Aufklärung geliefert. Wenn er einen PC mit Linux drauf verkauft, dabei am Kernel rumgespielt hat, die gemachten Änderungen erwähnt, dann kann der Käufer sich informieren, was das bedeutet, oder es halt lassen. Der TE ist ja kein gewerblicher Verkäufer.
Davon abgesehen ist ein jailbreak nicht illegal und auch die Software, die zu nutzen ist, ist nicht illegal, insofern ist es (rechtlich gesehen) alles okay.
Ob der TE in moralischen Gesichtspunkten das hätte ggf. deutlicher schreiben sollen, ist ja etwas anderes
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12.02.12, 21:56
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#5
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Der Bürger King
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 712
Bedankt: 604
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Zitat:
Zitat von cooki3monst3r
Nein, weil hier ein WESENTLICHER Bestandteil des Produktes unbrauchbar geworden ist
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Ich kenn mich jetzt nicht soo gut aus, aber was ist den dadurch unbrauchbar geworden ? Normalerweise Flasht man sowas doch um mehr features nutzen zu können...
Ich würde es nicht zurück nehmen und mir auch keine sorgen machen.
Zitat:
Zitat von 321meins
Wieso nimmst du das Handy nicht einfach zurück und erstattest den Kaufpreis?
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Weil es kaputt ist, weil der jetzige besitzer einen wertverlusst verschuldet hat.
Wenn es nicht kaputt wäre, würde ich es machen, aber so ?
__________________
Ein schlumpf in Entenhausen... Wo gibts den sowas ?!
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