Ja und! Angezeigt hat er dich, auch wenn er seine Aussage zurücknimmt, bleibt es bei der Strafe. Das Ding ist gegessen.
Außerdem wird dich der StA nicht nur aufgrund der Aussage des anderen verknackt haben. Da wurden der StA sicher noch ein paar Screenshots geliefert.
Das Teil was du von der StA bekommen hast, da steht doch sicher Strafbefehl? Oder?
Zahlst du nicht gibt es eben eine Hauptverhandlung. Lass es doch drauf ankommen.
Der Andere könnte dich wegen der Beleidigung zivilrechtlich noch auf Schmerzensgeld verklagen.
Kinnnerkrams hier!!
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