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Ist das Erpressung?

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Ungelesen 09.02.15, 20:41   #1
Fietze
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Ja und! Angezeigt hat er dich, auch wenn er seine Aussage zurücknimmt, bleibt es bei der Strafe. Das Ding ist gegessen.
Außerdem wird dich der StA nicht nur aufgrund der Aussage des anderen verknackt haben. Da wurden der StA sicher noch ein paar Screenshots geliefert.

Das Teil was du von der StA bekommen hast, da steht doch sicher Strafbefehl? Oder?
Zahlst du nicht gibt es eben eine Hauptverhandlung. Lass es doch drauf ankommen.

Der Andere könnte dich wegen der Beleidigung zivilrechtlich noch auf Schmerzensgeld verklagen.

Kinnnerkrams hier!!
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 09.02.15, 20:47   #2
CrTheKing
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Zitat:
Zitat von Fietze Beitrag anzeigen
Ja und! Angezeigt hat er dich, auch wenn er seine Aussage zurücknimmt, bleibt es bei der Strafe. Das Ding ist gegessen.
Außerdem wird dich der StA nicht nur aufgrund der Aussage des anderen verknackt haben. Da wurden der StA sicher noch ein paar Screenshots geliefert.

Das Teil was du von der StA bekommen hast, da steht doch sicher Strafbefehl? Oder?
Zahlst du nicht gibt es eben eine Hauptverhandlung. Lass es doch drauf ankommen.

Der Andere könnte dich wegen der Beleidigung zivilrechtlich noch auf Schmerzensgeld verklagen.

Kinnnerkrams hier!!

Ich lasse es nicht drauf ankommen da ich meinen Pc und mein Handy wiederhaben möchte! Ich habe es heute bezahlt und JA es stand drauf Strafbefehl
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Ungelesen 09.02.15, 20:50   #3
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Deinen PC hättest du ohnehin nach 3 Monaten wiederbekommen. Länger dürfen die den nämlich zur Beweismittelsicherung auch nicht behalten.
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Ungelesen 09.02.15, 20:54   #4
CrTheKing
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Zitat:
Zitat von Prince Beitrag anzeigen
Deinen PC hättest du ohnehin nach 3 Monaten wiederbekommen. Länger dürfen die den nämlich zur Beweismittelsicherung auch nicht behalten.

klingt interssant,kann ich da Rechtlich im nachhinein was machen?
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