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Ist das Erpressung?

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Ungelesen 09.02.15, 19:45   #1
CrTheKing
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Standard Ist das Erpressung?

Volgendes ist mir passiert bzw habe ich verursacht

Ich habe vor 6 monaten ein Bild von angela merkel in strapsen bei fb geteilt mit der überschrift : Diese Frau zieht uns alle ins verderben.Daraufhin schrieb ein user das man für sowas ganz schnell eine anzeige bekommen kann.Meine antwort war : "Verzieh dich du Analratte" .Daraufhin hat er mir im Privatchat geschrieben das er mich verklagt und ich habe ihn dann als "Hure" bezeichnet Im weiteren verlauf sagte ich sogar Entschuldigung(drei mal sogar)... er meinte dann Er verzichtet auf eine anzeige wenn ich ihm 500 euro überweise..daraufhin habe ich ihn geblockt

Ich muss dazu sagen das ich jetzt kein typischer FB böbler bin aber der regte mich echt auf und ich habe mich ja auch sofort entschuldigt .
Naja 2 monate später klingelte um 7 uhr die Polizei mit durchsuchungsbeschluss bei mir, in dem beschluss stand :Ich habe herrn Michael ..... Mit dem worten Analratte und Hure bezichnet und somit in seiner persönlichen ehre verletzt .Die Polizei nahm meine sämtlichen datenträger mit.Also pc ,Handy und Tablet JAA sogar den usb stick aus meinem Auto!

So nun am 22en Januar diesen jahres bekam ich einen Brief von der staatsanwaltschaft!
Gegen mich wird eine strafe von 150 euro verhängt da ich herrn .. Mit den worten Analratte und Hure bezichnet habe und ihn somit in seiner ehre verletzt habe

150 euro + gerichtskosten macht 223 euro und erst wenn ich die überwiesen habe bekomme ich mein pc,handy und tablet zurrück

Also diese geschichte glaubte mir keiner von meinen freunden bis ich ihn mal ein foto von dem briefen gezeigt habe..Ich kann es selber kaum glauben das man für sowas bestraft wird...

Und nun habe ich heute in Facebook folgendes gelesen ..Und zwar vom lieben Michael

:
^^
Guten Morgen,

auf meine Anfrage nach dem Sachstand bei der Staatsanwaltschaft wurde mir mitgeteilt, das die Sta eine Verurteilung zur Geldstrafe beantragt hat.

Sie können das noch verhindern, wenn ich die Anzeige zurück ziehe. Voraussetzung wäre eine Entschädigungszahlung.

Sollten Sie daran Interesse haben, erwarte ich Ihren Vorschlag über den Entschädigungsbetrag. Lächerlige Vorschläge werden ignoriert. Ich weise vorsorglich darauf hin, das im Falle einer Verurteilung in jedem Fall eine Klage auf Schmerzensgeld wegen Beleidigung erfolgt!
^^



Eine antwort habe ich keine gegeben.Meint ihr ich sollte ihn auch anzeigen für diese erpressung oder gar für die erste erpressung von damals´?
Und was meint ihr könnte ich für eine Strafe bekommen?
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