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Ungelesen 31.03.16, 07:26   #1
pauli8
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Hallo Webapache,

viele deiner anderen Beiträge finde ich gut, aber du bist halt kein Jurist.

In einem anderen Thread brachte ich das Urteil des Bundesverwaltungssgerichtes in Leipzig.

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So wie ich es mit „Halbbildung“ verstehe ging es hier um die Verfassungskonformität. Eine rein sachliche formelle Entscheidung, wenn man die Urteilsbegründung anschaut.

Zitat:
...Der Rundfunkbeitrag wird seit Januar 2013 pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, ob es darin Rundfunkgeräte gibt oder nicht. Das Argument der Kläger lautete: Die Zwangsabgabe ist eine Steuer. Doch die Bundesländer, die diese beschlossen haben, haben gar kein Recht, eine solche Steuer zu erheben. Das könne nur der Bundestag….
Ich würde das nicht als „abschmettern“ bezeichnen, bestenfalls als extrem genaue Auslegung der Gesetze.
Es ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der Kläger hätte sich vielleicht nicht auf die Begründung es sei eine Steuer versteifen sollen. Welcher "Experte" das wohl gewesen ist ? Die Richter beziehen sich also bei einer Klage nur darauf, wie sie von einem Kläger formuliert wird. Geschmäcker und andere Meinungen stehen nicht zur Debatte.

Ich weiß…für Laien ist das schwer verständlich. Aber dann warten wir mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ab.

Da war doch mal was, dass Rundfunkgesetze Ländersache sind ! Und die Länder haben sich zwecks GEMA "zusammengeschlossen", oder irre ich da ? Der Bundestag müsste dann schon den Ländern die Rundfunkhoheit nehmen. Schieben wir es also nicht auf die Parteien in den Ländern...da sind ja so ziemlich alle vertreten.
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Ungelesen 31.03.16, 09:46   #2
Webapache
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Zitat:
Zitat von pauli8 Beitrag anzeigen
... aber du bist halt kein Jurist.
Da liegst Du absolut richtig. Ich hab mit Juristerei nichts am Hut. Bei Scheidungen kenn ich mich gut aus. Ist aber hier nicht das Thema. Allerdings geht es mir auch weniger um die Detailfragen in Sachen "Gerichtsurteile", sondern um das "Ganze an sich". Im Endeffekt ist es doch so das Du weder eine rechtliche, noch sonst irgendeine echte Handhabe gegen diese Zwangsabgabe hast. Deswegen spricht man ja von einer Zwangsabgabe. Klar, es gibt Möglichkeiten sich davon "freistellen" zu lassen. Härtefallregellungen etc.

Aber, es geht um die Art und Weise, wie diese Abgabe durchgesetzt wird, und wie sie bei "Zuwiderhandlungen" regelrecht bestraft wird. Wir reden hier nicht von Geld das dem Staat empfindlich verloren geht. Sondern Geld das öffentlich rechtliche Sender bekommen um ihre Fußballübertragungen z.b. zu finanzieren. Noch dazu eine Übertragung die (wenn man z.B. PayTV bezieht) ein zweites mal zahlen muss weil der Sender XY nicht aus diesem Topf seine Gelder beziehen kann. Egal ob man sie nun bei Sky, oder ARD zu sehen bekommt. Ich kann aber ARD und ZDF ncihtmal durch PayTV abwählen. Abgaben die in Tunnel fließen, die kaum einer durchschauen kann.
Nochmal, wieso muss ich Geld für etwas bezahlen, wenn ich es nicht nutze, oder nutzen KANN?! Wenn ich weder Fernseher, noch Radio, noch Internet habe (Zugegeben sehr unwahrscheinlich), wieso muss ich es dann zahlen?! Das ist doch wirklich wie eine Mineralölsteuer, obwohl ich zu Fuß gehen muss! Das wäre doch exakt die gleiche MACHART.

Die rechtlichen Hintergründe sind eben die, die letztlich vor Gericht geklärt werden müssen. Das stimmt. Aber, Recht haben, und Recht bekommen sind ja bekanntlich zwei verschiedene Dinge. Mir geht es eher um das "gefühlte Recht". Was da passiert mit der GEZ ist meiner persönlichen Meinung- und meinem ganz subjetiven Empfinden nach "Unrecht" Du verstehst?

Gruß

Zitat:
Zitat von themarl Beitrag anzeigen
Was hat das mit "Kapitalismus pur" zu tun?
@themarl: "Kapitalismus" ist wohl tatsächlich das falsche Wort, obwohl ich schon den "Verdacht" nach dem "Streben nach Gewinn" habe. "Dein Zehntes" trifft es tatsächlichg besser. Hast schon recht.
Webapache ist offline   Mit Zitat antworten
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