Es gibt noch eine kleine Möglichkeit und zwar mit der Verjährungsfrist zu spielen.
Deine Freundin bekommt den sogenannten Anhörungsbogen zugeschickt. Diesen wird sie nicht beantworten, da sie dieses nicht braucht. Also zur Seite legen und vergessen.
Dann wird sie in absehbarer Zeit den Bußgeldbescheid bekommen. Sie gibt ihren Namen und Anschrift etc. korrekt an und kreuzt bei der Frage: Geben sie den Verstoß zu? ein NEIN an. Eine Begründung für dieses NEIN wird NICHT beigefügt.
Dann wird es so sein, dass sich entweder Polizeibeamte oder Mitarbeiter der Stadt aufmachen, den richtigen Fahrer zu ermitteln. Jetzt heißt es gegenüber jeglichhem Amtträger den Mund zu halten. Auch die Familinmitglieder müssen dann den Mund halten. Idealerweise sind die Nachbarn auch eingeweiht. Gegenüber der Polizei oder Mitarbeitern der Stadt lehnt ihr jeden Versuch, euch in ein Gespräch zu verwickeln konsequent ab. Auch das Betreten des Grundstückes wird abgelehnt.
Normalerweise beträgt die Verjährungsfrist für derartige Ordnungswidrigkeiten 3 Monate. Unter bestimmten Umständen verlängert sich die Verjährungsfrist auf 6 Monate und zwar dann, wenn die Behörden NACHWEISEN, wann sie dir den Anhörungsbogen zugesandt haben. Dies kann durch eine einfach handschriftlich Notiz in der Akte erfolgt sein. Anmerkung: Die Akte bekommt ihr aber erst zu sehen, wenn ihr einen Rechtsanwalt eingeschaltet habt.
Meine Erfahrung ist, das einige Behörden, diese Regelung (von 3 auf 6 Monate Verjährung) nicht kennen (obwohl diese durch BGH-Urteil bestätigt wurde) und dann, bevor weitere Kosten enttstehen, das Verfahren einstellen. Selbst Polizeibeamte kennen die Regelung vielfach nicht.
Wird ein Gerichtstermin anberaumt, der üblicherweise erfolgt, wenn die 3 Monats-Grenze schon längst erreicht ist, kann deine Freundin im Termin den wahren Fahrer mitteilen (oder auch schon vorher), damit es garnicht zu dem Termin kommt, Wichtig ist nur, dass der Termin später als 3 Monate erfolgt.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was kann deiner Freundin von staatlicher Seite passieren, wenn sie deinen Namen nicht nennt? Im schlimmsten Fall die Auferlegung eines Fahrtenbuches und ein Bußgeld nach § 111 OwiG (Ordnungswidrigkeitengesetz)
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Ich nehme mal an, dass deine Freundin "Ersttäterin" ist und dann wird das Bußgeld nicht so hoch ausfallen.
Wichtig ist m.E., dass du um die Nachschulung und ein evtl. Fahrverbot/Verlängerung der Probezeit/Punkte in Flensburg, herum kommst. Das setzt natürlich einen gewissen Grad an Cleverness und Selbstsicherheit gegenüber den Ermittlungsbehörden voraus.
Deine Freundin kann auch einen Anwalt befragen, ob diese Maßnahmen Erfolg haben könnten? Meiner hat dazu gesagt, das diese Vorgehensweise, eine der wenige Chancen bei so einem Fall ist.
Der ganze Aufwand lohnt aber nur, wenn wirklich viel auf dem Spiel steht.
Bevor jetzt die ganzen Meckertanten auf den Plan geriúfen werden:
Ja. ich bin schon einmal heftigst geblitzt worden (was mich nicht gerade stolz macht) und bin mit dieser Nummer aus der Sache raus gekommen. Den Bußgeldbescheid bewahre ich als ewiges Mahnmal auf, dass mir so etwas nicht wieder passiert.