Zitat:
Zitat von XionCore
Die Maßnahme in der Schule richtet sich nach dem präventiven Polizeigesetz/Sicherheitsbehördengesetz usw. und nicht nach der StPO. ...
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Deine Aussage könnte nur unter bestimmten Umständen richtig sein.
Der TE gebraucht die Worte Razzia und Durchsuchungsbefehl. Ohne nähere Erläuterung kann man damit nichts anfangen, da die Worte mittlerweile in den Medien und im allgemeinen Sprachgebrauch bereits "inflationär" geworden sind.
Nachdem der TE in Bayern wohnt, wäre noch das PAG
Bayer. Polizeiaufgabengesetz zu prüfen.
(Jeder Artikel ist im Link einzeln anklickbar, so dass man sich die Durchsuchung/Sicherstellung genau anschauen kann !)
Nun muss man unterscheiden, will die Polizei präventiv tätig werden, dann gilt das PAG...sind aber Anhaltstspunkte für Straftaten gegeben, dann gilt eindeutig die Strafprozessordnung.
Im übrigen gilt der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht.