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Darf vermieter einfach in die wohnung?

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Ungelesen 09.05.12, 09:48   #1
chillaz200
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Benutzerbild von chillaz200
 
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Jep bei dringendem Tatverdacht und bei beweisen besteht fristlose Kündigung seitens des Mieters (wenn man das möchte, kann man ja nebenbei mal erwähnen + Anzeige wegen Hausfriedensbruch )

Manche Leute sind halt neugierig
Hat ein Vermieter (war ein Rumäne die haben es nicht so mit Anstand und Gesetzen) auch mal gemacht, ich war aber so perplex dass ich nicht sofort reagiert habe, wenn das nochma gescheh wäre hätte ich ihm erstma eine gepfeffert und ihn dann die treppe runtergeworfen.
Sowas gehört sich einfach nich und meine Freundin hatte sich da echt erschreckt dass da einfach ein Typ in der Wohnung steht.
(er wollte zwar nur nach dem Wasser schaun aber trotzdem kann man sowas vorher freundlich abmachen)
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Ungelesen 16.05.12, 14:15   #2
Ratibora
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Zitat:
Zitat von chillaz200 Beitrag anzeigen
Hat ein Vermieter (war ein Rumäne die haben es nicht so mit Anstand und Gesetzen) auch mal gemacht, ich war aber so perplex dass ich nicht sofort reagiert habe, wenn das nochma gescheh wäre hätte ich ihm erstma eine gepfeffert und ihn dann die treppe runtergeworfen.
1) Gut, das da keine vor urteile hast! Wie bei allen völkern gibt es anständige und a****löcher. Hat nix miz herkunft zu tun. Es gibt deutsche, die sich im urlaub ordentlich benehmen und solche, die nur saufen und ins hotelzimmer kotzen.

2) gewalt ist schei*e, ruf die bullen, wenn sowas passiert. dafür gibts die nähmlich!

alcedoatthis

Zitat:
Zitat von alcedoatthis Beitrag anzeigen
Bleib dem Vermieter gegenüber aber freundlich, so kann man viel besser reden und klar kommen.
ja genau!

Zitat:
Zitat von alcedoatthis Beitrag anzeigen
Und vielleicht brauchst Du ihn ja mal als Referenz, wenn Du eine andere, größere Wohnung suchst.
Dafür ist ein schlechtes verhältnis besser. Wenner dich loswerden will, wird er jedem anderen Vermieter sagen, wie super du bist. ist doch klaro.

Zitat:
Zitat von GGeorgopulos Beitrag anzeigen
Bin gar nicht sicher, ob es überhaupt eine Strafe gäbe.
Wenn man vor einem Angreifer steht, bei dem man um Leib und Leben fürchten muss,
dann ist man in einer Notwehrsituation.
wenn der mit pistole in deiner wohnung kommt, dann darfst du ihn tot machen. wenn er keine bedrohung ist, ist das totschlägerei.
Ratibora ist offline   Mit Zitat antworten
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