Zitat:
Zitat von Quarz
Wolfenstein BSP:
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Ich würde es grenzwertig Einschätzen, anscheind haben wir beide Recht, bei dir ist es aber "die Regel" und bei mir "die Ausnahme"
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Dein Shortnewsartikel ist, mit Verlaub, für den Allerwertesten denn der Verfasser hat keine Ahnung von der Materie. Privater, nicht kommerzieller,
Besitz von beschlagnahmten Medien(§184b ausgenommen) ist
nicht strafbar. Ich habe noch
nie gehört, gelesen oder gesehen dass
jemand wegen privatem Gebrauch/Besitz von beschlagnahmten oder gar nur indizierten Medien strafrechtlich belangt wurde. Natürlich kann
das Gericht einem den Handel unterstellen wenn der Angeklagte den fraglichen Artikel in mehrfacher Ausführung besitzt, daran besteht kein Zweifel.
Zitat:
Zitat von viS
Gebe dir in allem Recht, außer:
CS:Source ist nicht ab 18 sondern ab 16...
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Da CS:Source hier als Mod auf meiner HL2-Packung, welche als ganzes die KJ-Kennzeichnung(ab 18 ) trägt, angegeben ist ging ich davon aus
dass auch Source dem unterliegt. Mea culpa.
Zitat:
naja , das problem ist , der die passwörter gehakct hat , hat wohl auch das amerikanische sof2 , welches aufm index steht und beschlagnahmt wird , auf dem pc gehabt .
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Das hier ist auch wieder himmelschreiend falsch. Soldier of Fortune 2 wurde weder in der unzensierten noch in der zensierten Fassung indiziert oder gar beschlagnahmt.
Die unzensierte deutsche Xbox-Fassung hat sogar von der USK die KJ-Kennzeichnung bekommen.