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Cs in Schule - Großes Problem

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Ungelesen 05.03.10, 17:06   #1
Quarz
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Zitat:
In der BRD gibt es, ausser §184b(Kinderpornografie), keine Form der Indizierung oder Beschlagnahmung bei der selbst der Besitz strafbar ist.

Wolfenstein BSP:
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Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen, entgegen anderslautenden Gerüchten, keinem Verbreitungsverbot, sondern zunächst nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen. Nur falls es zu einer bundesweiten Beschlagnahme durch ein Gericht kommt, ist auch die Abgabe an Erwachsene verboten. Die Einschätzung der Bundesprüfstelle, ob ein Medium strafgesetzeswidrig ist, ist für Gerichte unverbindlich.
(Wiki),

Ich würde es grenzwertig Einschätzen, anscheind haben wir beide Recht, bei dir ist es aber "die Regel" und bei mir "die Ausnahme"
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Ungelesen 05.03.10, 17:47   #2
sucker86
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Zitat:
Zitat von Quarz Beitrag anzeigen
Wolfenstein BSP:
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Ich würde es grenzwertig Einschätzen, anscheind haben wir beide Recht, bei dir ist es aber "die Regel" und bei mir "die Ausnahme"
Dein Shortnewsartikel ist, mit Verlaub, für den Allerwertesten denn der Verfasser hat keine Ahnung von der Materie. Privater, nicht kommerzieller,
Besitz von beschlagnahmten Medien(§184b ausgenommen) ist nicht strafbar. Ich habe noch nie gehört, gelesen oder gesehen dass
jemand wegen privatem Gebrauch/Besitz von beschlagnahmten oder gar nur indizierten Medien strafrechtlich belangt wurde. Natürlich kann
das Gericht einem den Handel unterstellen wenn der Angeklagte den fraglichen Artikel in mehrfacher Ausführung besitzt, daran besteht kein Zweifel.


Zitat:
Zitat von viS Beitrag anzeigen
Gebe dir in allem Recht, außer:
CS:Source ist nicht ab 18 sondern ab 16...
Da CS:Source hier als Mod auf meiner HL2-Packung, welche als ganzes die KJ-Kennzeichnung(ab 18 ) trägt, angegeben ist ging ich davon aus
dass auch Source dem unterliegt. Mea culpa.

Zitat:
naja , das problem ist , der die passwörter gehakct hat , hat wohl auch das amerikanische sof2 , welches aufm index steht und beschlagnahmt wird , auf dem pc gehabt .
Das hier ist auch wieder himmelschreiend falsch. Soldier of Fortune 2 wurde weder in der unzensierten noch in der zensierten Fassung indiziert oder gar beschlagnahmt.
Die unzensierte deutsche Xbox-Fassung hat sogar von der USK die KJ-Kennzeichnung bekommen.
__________________
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