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Cs in Schule - Großes Problem

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Ungelesen 05.03.10, 16:27   #1
Quarz
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Sollange du unaufällig bist/warst, denke ich nicht, dass IRGENDEIN Richter die Hausdurchsuchung unterschreiben werden.
Seit wann ist außerdem CS(egal welches) Indiziert?
Das CS 1.6 ist uncut ab 18.
Das CSS ist ab 16 und geschnitten, es gibt doch auch noch Uncut.
Es gibt 2 Sorten Listen des Indextes;
1mal wo der öffentliche Verkauf und anbieten der Werbung verboten ist, und die ganz bösen Spiele, wo der Besitz eine Straftat ist (Neusten Wolfenstein mit Hackkreuz ist auf der Liste).

Bei mir habe ich meinen PC von einem Lehrer wegen "nur Pornos" untersuchen lassen, sprich von mir herraus ohne Polzei(bin mit dem PC in die Schule^^).
Dieser Lehrer konnte nichts finden und ich war damit aus dem Schneider.

€dit:
Ich erkläre es mal; eine Porno DVD wurde bei einem Schüler gefunden, besser gesagt bei einer Mutter, diese ist zur Schule hingerannt, mein Name fiel und ich war der "Verdächtige". Nach der Untersuchung war ich- wie schon oben geschrieben- aus dem Schneider. Mensch war das eine Scheiße für "erlaubte Pornos" und keine Kinderpornos oder dergleichen...

€dit2(eigentlich schon3^^): Ich wäre in der nächsten Zeit etwas vorsichtiger mit irgendwelchen Aussagen, die Schule sucht seinen Sündenbock siehe mein BSP.
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Ungelesen 05.03.10, 16:53   #2
sucker86
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Zitat:
Zitat von Quarz Beitrag anzeigen
Es gibt 2 Sorten Listen des Indextes;
1mal wo der öffentliche Verkauf und anbieten der Werbung verboten ist, und die ganz bösen Spiele, wo der Besitz eine Straftat ist (Neusten Wolfenstein mit Hackkreuz ist auf der Liste).
Falsch.

In der BRD gibt es, ausser §184b(Kinderpornografie), keine Form der Indizierung oder Beschlagnahmung bei der selbst der Besitz strafbar ist.
Einzig und allein der Handel, von Verkäufer zu Käufer, von beschlagnahmter Ware ist illegal. Zu dem ist das zur Schau stellen und werben von/für
indizierte Medien illegal so wie die Abgabe an Personen unter 18 Jahren.

Weiterhin wurde keine Version von Counter-Strike, weder 1.6 noch Source, jemals indiziert oder gar beschlagnahmt.

Das unzensierte CS 1.6 hat keine aktuelle Kennzeichnung und ist damit "ab 18".
Das zensierte CS 1.6 ist USK ab 16.
Das unzensierte Source ist in Deutschland nie veröffentlicht worden und hat damit keine Kennzeichnung.
Das zensierte Source, welches mit HL2 als Mod veröffentlicht wurde, hat die USK KJ-Kennzeichnung(ab 1.

Fakt ist:
Ihr hättet den PC von vornherein nicht benutzen dürfen und könnt euch alleine deshalb auf etwas gefasst machen.
__________________
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Ungelesen 05.03.10, 16:58   #3
viS
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Zitat:
Zitat von sucker86 Beitrag anzeigen
Falsch.

In der BRD gibt es, ausser §184b(Kinderpornografie), keine Form der Indizierung oder Beschlagnahmung bei der selbst der Besitz strafbar ist.
Einzig und allein der Handel, von Verkäufer zu Käufer, von beschlagnahmter Ware ist illegal. Zu dem ist das zur Schau stellen und werben von/für
indizierte Medien illegal so wie die Abgabe an Personen unter 18 Jahren.

Weiterhin wurde keine Version von Counter-Strike, weder 1.6 noch Source, jemals indiziert oder gar beschlagnahmt.

Das unzensierte CS 1.6 hat keine aktuelle Kennzeichnung und ist damit "ab 18".
Das zensierte CS 1.6 ist USK ab 16.
Das unzensierte Source ist in Deutschland nie veröffentlicht worden und hat damit keine Kennzeichnung.
Das zensierte Source, welches mit HL2 als Mod veröffentlicht wurde, hat die USK KJ-Kennzeichnung(ab 1.

Fakt ist:
Ihr hättet den PC von vornherein nicht benutzen dürfen und könnt euch alleine deshalb auf etwas gefasst machen.

Gebe dir in allem Recht, außer:
CS:Source ist nicht ab 18 sondern ab 16...
__________________
Mit freundlichen Grüßen

viS
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